20.02.2020

Mindestabstand zu Windenergieanlagen – erste Auswirkungen, neue Ideen

Bundeswirtschaftsminister Altmaier plant nach wie vor den stark umstrittenen 1.000m-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung (wir berichteten hier). Wie genau eine solche Abstandsregelung aussehen soll, will der Minister bis zu einem Treffen von Bund und Ländern am 12. März im Kanzleramt klären. Der neueste Kompromissvorschlag kommt nun diese Woche von der SPD-Bundestagsfraktion: Diese schlägt Mindestquoten beim Windparkzubau für die Bundesländer vor. Bund und Länder sollem demnach im zweiten Quartal 2020 die technologiespezifischen Stromeinspeisemengen der Länder bis 2030 festlegen. Hielten sich die jeweiligen Länder an die ihnen gemachten Vorgaben, erhielten sie im Gegenzug mehr Freiheiten etwa bei Abstandsregeln für Windräder. Wenngleich die Kreativität dieses Vorschlags anzuerkennen ist: Ob ein solches System dem Ausbau der Windenergie tatsächlich zuträglich ist, ist zu bezweifeln.

1.000m-Mindestabstand – Planungsverband Chemnitz gibt auf

Ungeachtet aller Unwägbarkeiten: Der noch gar nicht beschlossene 1.000m-Mindestabstand zu Windenergieanlagen wirft schon jetzt seine Schatten voraus. Der Planungsverband Region Chemnitz hatte schon vor Wochen mitgeteilt, die laufende Fortschreibung des Regionalplanes nunmehr ohne Regelungen zur Windenergie fortzusetzen. Die Weiterführung des Verfahrens mit den bisher angewandten Kriterien sei angesichts der Debatte um den 1.000m-Mindestabstand „nicht mehr zielführend“. Alle bislang ermittelten Windvorranggebiete befänden sich innerhalb des geplanten 1.000m-Abstandes. Eine neue Steuerung der Windenergienutzung ist in der Region Chemnitz also bis auf weiters auf Eis gelegt.  Zwar bedeutet ein solches „Hinschmeißen“ zumeist, dass neue Windenergieprojekte nicht realisiert werden können, da der bisher geltende Regionalplan mit seiner außergebietlichen Ausschlusswirkung entgegensteht. Vorhabensträger sind also regelmäßig auf eine zügige Fortschreibung der Regionalpläne angewiesen. Speziell in der Region Chemnitz könnte das aber ausnahmsweise anders aussehen. Dort dürfte es angesichts diverser verwaltungsgerichtlicher Urteile derzeit gar keine wirksame regionalplanerische Steuerung der Windenergie geben.

In Anbetracht der Entwicklungen auf Bundesebene und dieser Sachlage auf Regionsebene kann man Projektierern wohl nur raten, das bestehende Zeitfenster zu nutzen und laufende Genehmigungsverfahren in der Region Chemnitz prioritär und zügig voranzutreiben.

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