07.10.2021

Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

Am 6.10.2021 wurde mit den Stimmen der Grünen und der CDU die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (LT Drs. 17/521) beschlossen. Ziel der Novelle war es, das bisherige Rahmengesetz dahingehend zu konkretisieren, dass die Umsetzung der formulierten Ansprüche besser gelingt.

Ambitionierte Ziele

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg enthält dabei durchaus ambitionierte Ziele. So soll die Netto-Treibhausgasneutralität bereits bis zum Jahr 2040 erreicht werden, womit man schneller sein will als es die Vorgaben des Bundes vorsehen. Eine besondere Vorreiterrolle soll dabei der Landesverwaltung zu kommen und sich bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral aufstellen. Außerdem sieht die Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vor, dass mindestens zwei Prozent der Freiflächen in Baden-Württemberg für die Nutzung der Windenergie und Photovoltaik eingeplant werden müssen. Nach Auffassung des Gesetzgebers sei es mit Blick auf den Windatlas Baden-Württemberg in jeder der zwölf Regionen möglich dieses Ziel zu erreichen oder gar zu übertreffen.

Wichtigste Neuerung

Eine der wesentlichen Änderungen der Novelle ist die Pflicht zur Installation von Solaranlagen. Demnach muss ab 1. Mai 2022 eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden, wenn man ein neues Haus bauen will.

Hausbesitzer, die eine Dachsanierung durchführen, müssen ab 1. Januar 2023 bei einer grundlegenden Erneuerung eine Solaranlage einbauen lassen.

Außerdem wurde auch in Baden-Württemberg intensiv darüber diskutiert, ob und wie man die Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Parkplätzen (so auch zuletzt in Rheinland-Pfalz beschlossen. (wir berichteten hier)) umsetzen kann. Die erforderliche Mindestanzahl an Stellplätzen betrug im Entwurf der Novelle im Oktober 2020 zunächst 75 Stellplätze. Dieser Grenzwert wurde für die nunmehr beschlossene Novelle noch einmal überarbeitet, sodass die Pflicht nunmehr bereits ab 35 Stellplätzen gilt. Besonderheit hier ist allerdings, dass die betreffende Solaranlage auch auf einem zu Parkplatz naheliegenden Gebäude errichtet werden darf. Inwieweit eine solche „Öffnung“ der Pficht in der Praxis umsetzbar ist, bleibt abzuwarten.

Zukünftig: Klima-Sachverständigenrat

Außerdem legt die Novelle fest, dass der bisher tätige Klimaschutzbeirat vom Klima-Sachverständigenrat ersetzt wird. Dessen Mitgieder müssen über nachgewiesene wissenschaftliche Fachkenntnisse verfügen. Dieser Sachverständigenrat soll die Landesregierung und den Landtag bei allen Fragen rund um den Klimaschutz unterstützen und beraten.

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