Kurz und Knackig
In unserer Reihe „Kurz und Knackig“ informieren wir Sie kurz zusammengefasst über aktuelle Meldungen aus Energiepolitik und Energierecht.
Meldung vom 29.11.2021
+++Solarpflicht für Nichtwohngebäude in Niedersachsen kommt+++
Solarpflicht für Nichtwohngebäude in Niedersachsen
Der Niedersächsische Landtag hat am 09.11.2021 eine Novelle der Niedersächischen Bauordnung beschlossen und dabei u.a. in § 32a eine Solarpflicht festgesetzt. Diese Verpflichtung gilt, ähnlich wie in Rheinland-Pfalz (siehe Meldung v. 23.09.2021), auf überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden mit einer Dachfläche von mehr as 75qm. Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Verpflichtung ist eine Antragstellung des Bauantrags, ein Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung oder eine Mitteilung nach § 62 NdsBauO nach dem 31.12.2022. Die Verpflichtung sieht dabei vor, dass auf mindestens 50% der Dachfläche eine Solaranlage errichtet werden muss, ganz gleich ob diese zur Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt wird.
Alle anderen Gebäudetypen, also auch Wohngebäude, müssen PV-Ready gemacht werden. Unter PV-Ready versteht der Landesgesetzgeber, dass das Tragwerk des Daches für eine spätere Solarenergienutzung ausreichend dimensioniert sein muss und dass entsprechende Flächen für Leitungen und die dazugehörige technische Ausrüstung frei- bzw. vorgehalten werden.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten, wonach die Verpflichtung des § 32a Abs. 1 nicht gelten sollen, abschließend in § 32a Abs. 2 NdsBauO geregelt: Danach entfällt die Pflicht, wenn deren Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht (z.B. Denkmalschutz), der Erfüllung im Einzelfall unmöglich ist oder im Einzelfall wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Auch soll die Verpflichtung entfallen, wenn die Dachflächen bereits mit solarthermischen Anlagen genutzt werden.
Die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung zwingt die (gewerblichen) Bauherren zukünftig zu ihrem Glück. Seit langem gibt es valide Erkenntnisse darüber, dass Aufdach-PV-Anlagen sehr gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben. Trotzdem ist vielerorts kein nennenswerter Zubau zu verzeichnen gewesen. Wenn die Energiewende gelingen soll, dann müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Teilbereichen geschaffen werden, so wie dies zuletzt in Rheinland-Pfalz oder nunmehr auch in Niedersachsen der Fall ist. Dass der Häsulebauer von der Erfüllung der Verpflichtung zunächst ausgenommen ist, ist nachvollziehbar und im Ergebnis wohl auch richtig. Mit Blick auf die Verpflichtung den Neubau des Wohnhauses PV-Ready zu machen, wird er (richtigerweise) gleichwohl in die Pflicht genommen.
Meldung vom 05.10.2021
+++Teilregionalplan Wind Planungsregion Chemnitz – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bis 29.10.2021+++
Teilregionalplan Wind Planungsregion Chemnitz – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Planungsregion Chemnitz läuft derzeit das Verfahren über die Aufstellung des sachlichen Teilregionalplans Wind; Regionales Windenergiekonzept. Der Geltungsbereich umfasst dabei die gesamte Planungsregion Chemnitz, bestehend aus der kreisfreien Stadt Chemnitz sowie der Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau. Mit Beschluss vom 01.07.2021 wurde nun die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit beschlossen. Die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen sowie die Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme ist noch bis zum 29.10.2021 möglich (weitere Einzelheiten hier).
Meldung vom 23.09.2021
+++ Rheinland-Pfälzischer Landtag beschließt Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen +++
Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen in Rheinland-Pfalz beschlossen
Die neue rot-grün-gelbe Koaltion im Landtag in Mainz hat das erste neue Gesetz der aktuellen Legislaturperiode beschlossen. Mit den Stimmen der drei Koalitionspartner wurde das neue Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen am 22.09.2021 beschlossen. (zur elektronischen Aktenmappe: hier)
Damit besteht nunmehr für Gewerbeneubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 100 qm und neu errichtete gewerblich genutzte Parkplätze (mind. 50 Stellplätze) eine Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage. Nach § 4 Abs. 3 hat der Gesetzgeber Ausnahmen von der vorstehenden Verpflichtung aufgenommen. Besondere Relevanz dürften nach diesseitiger Auffassung die Ausnahmen unter Nummer 2 und 4 haben, also für Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen (Nr. 2) und für Gebäude die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren (Nr. 4). Weitere Ausnahmen können gem. § 7 Nr.1 des Gesetzes ausdrücklich getroffen werden.
Zudem sieht das Gesetz für das für den Klimaschutz zuständige Ministerium bis zum 31.12.2026 die Möglichkeit der Evaluation hinsichtlich Umsetzungsstand und eine Überprüfung, in welchem Umfang der Ausbau der PV befördert wird.
Meldung vom 12.08.2021
+++ Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge – Ablauf der Rügefrist +++
Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge – Ablauf der Rügefrist am 17.09.2021
Der Regionalplan für das Obere Elbtal/Osterzgebirge ist durch die öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2020 wirksam geworden.
Inhalt des Planes ist unter anderem die Ausweisung von Vorrang- sowie Eignungsgebieten für die Windenergienutzung. Durch das Ausweisen dieser speziellen Gebiete ist eine Errichtung von Windenergieanlagen nur innerhalb der entsprechenden Gebietsgrenzen möglich. Damit hat der regionale Planungsverband von der Möglichkeit des Ausschlusses nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB Gebrauch gemacht.
Noch bis zum 17.09.2021 besteht die Möglichkeit den Regionalplan zu rügen oder gem. § 47 VwGO einen Normenkontrollantrag einzureichen.
Meldung vom 12.08.2021
+++ Teilfortschreibung Planungsregion Harz – Öffentlichkeitsbeteiligung bis 09.11.2021 +++
Teilfortschreibung Planungsregion Harz – Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Planungsregion Harz läuft derzeit die Teilfortschreibung des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“. Mit Beschlussfassung vom 06.07.2021 ist nun das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eröffnet wurden. Die bisherigen Vorschriften zu Erneuerbaren Energien sollen dabei vollständig durch die neuen Regelungen des Teilplanes ersetzt werden. Insgesamt werden damit nach derzeitigem Entwurf 0,76 % der Regionalfläche für die Windenergie vorgesehen. Stellungnahmen können noch bis 09.11.2021 eingereicht werden.
Meldung vom 16.07.2021
+++Rheinland-Pfalz forciert den Ausbau der Solarenergie+++
Rheindland-Pfalz plant Gesetz zur Installation von Solaranlagen
Am 15.07.2021 fand die erste Beratung zum Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen in Rheinland-Pfalz statt.
Dieses Gesetz sieht für Gewerbeneubauten und neue gewerblich genutzte Parkplätze eine Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage vor. Hintergrund dieses Gesetzesvorhabens sind die Klimaschutzziele des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere die PV-Ausbauziele.
Ergänzend zu diesem Gesetz plant das Klimaschutzministerium eine konkretisierende Landesverordnung die den betroffenen Akteuren Klarheit bietet. Für den Herbst diesen Jahres kündigte das Klimaschutzministerium zudem die Fortschreibung der PV Freiflächenverordnung mit einem deutlich erhöhten Leistungsvolumen an. Die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2018 war auf drei Jahre begrenzt und sah starre Grenzen mit Blick auf die Anlagengröße und die in Anspruch zu nehmende Grünlandfläche vor.
Sobald der Landtag das Gesetz zur Installation von Solaranlagen in Rheinland-Pfalz beschlossen hat, werden wir Sie in einer gesonderten News darüber informieren.
Meldung vom 22.04.2021
+++ Behörde räumt Fehler bei angeblichen Schallbelastungen durch Windräder ein +++
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) räumt Fehler beim Infraschall ein
Die BGR muss die erstmals 2009 publizierte Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ korrigieren (Pressemeldung siehe hier). Hintergrund dessen ist, dass die angegebene Zahl von 100 dB(A) an Windrädern um 36 dB(A) zu hoch gewesen sei. Bei der Programmierung des entsprechenden Algorithmus habe es Fehler gegeben. Um eine aktuelle und belastbare Studie zu erlangen, plant die BGR nunmehr neue Messungen an „modernenen Windenergieanlagen“.
Die besagte Studie diente ausgewiesenen Windkraftgegnern als Vorlage für deren Argumentation, dass der von einer WEA ausgehende Infraschall zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit im Nahbereich einer WEA führt. Das dem nicht so ist, bestätigt eine aktuelle Langzeitstudie aus Finnland ebenso wie aktuelle Forschungen des Umweltbundesamt (UBA).
Letztlich bleibt es dabei: Es gibt keine wissenschaftlichen Nachweise darüber, dass der von WEA ausgehende Infraschall zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Menschen im erweiterten Nahbereich einer WEA führt.
Meldung vom 19.11.2020
+++ (Wenig) Neues von der UMK +++
(Wenig) Neues von der UMK
Die 95.Umweltministerkonnferenz (UMK) hat am 13.11.2020 erneut die Notwendigkeit rechtssicherer Bewertungsmaßstäbe in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen betont. Diesem salbungsvollen Bekenntnis zur Erarbeitung eines Signifikanzrahmens folgt – wie schon im Mai 2020 – indessen lediglich die „Kenntnisnahme“ der bisher vorgelegten Ergebnisse der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe unter Einbindung von LANA, KNE und der Fachagentur Windenergie an Land. Im Kern also nichts Neues und kein Schritt voran.
Fast schon zynisch wirken dabei insbesondere die Protokollerklärungen der allermeisten Bundesländer im Rahmen der 95. UMK, bei der auch solche „Zugpferde“ des Windenergieausbaus an Land wie etwa der Freistaat Sachsen betonen, für wie wichtig sie die Anhebung der bisherigen Zwischenziele für die Treibhausgasminderung und den deshalb zwingend zu beschleunigenden Ausbau unter anderem der Windenergie an Land halten. Papier ist eben geduldig.
Dabei sind Ideen durchaus da: Unter TOP 8 denkt die UMK die Durchführung eines Monitorings an, bei dem systematisch die Ermittlung und Beobachtung der Todesursachen windkraftsensibler Vogelarten erfolgen soll, um eine valide Abschätzung der Frage zu ermöglichen, wie hoch die Verluste einer Art durch Windenergie tatsächlich in Relation zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko sind. Aber auch hierbei darf die Freude des Lesers natürlich gedämpft bleiben. Denn die Erfahrung lehrt, dass hochfliegende Erwartungen sich in der Realität tief und langsam fortbewegen.
Meldung vom 16.10.2020
+++ Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen EEG-Umlage 2021 +++
Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen EEG-Umlage 2021
Wie jedes Jahr am 15.10. haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr bekanntgegeben. Wenig überraschend liegt diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kWh und sinkt damit leicht gegenüber dem aktuellen Wert von 6,756 ct/kWh. Die Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh im kommenden Jahr geht zurück auf das Konjunkturpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, auf das sich die Bundesregierung im Juni 2020 verständigt hatte (wir berichteten hier).
Laut Pressemitteilung der Übertragungsnetzbetreiber (abrufbar hier) läge die EEG-Umlage ohne die beschlossene Deckelung bie 9,651 ct/kWh. Dieser beispiellose Anstieg ist zurückzuführen auf den Corona-bedingten Verfall der Börsenstrompreise sowie den ebenfalls durch die Corona-Pandemie verursachten Rückgang des Stromverbrauchs. Um dies auszugleichen, ist ein Bundeszuschuss allein für das Jahr 2021 in Höhe von 10,8 Milliarden Euro erforderlich.
Meldung vom 19.08.2020
+++ Konsultationsverfahren der BNetzA für BNK-Fristverlängerung eröffnet +++
Konsultationsverfahren zur möglichen Fristverlängerung der BNK-Umsetzungspflicht eröffnet
Die BNetzA hat ein Konsultationsverfahren zur möglichen Fristverlängerung der BNK-Umsetzungspflicht eröffnet.
Die BNetzA verfolgt mit dem Konsultationsverfahren das Ziel, möglichst viele Informationen darüber zu sammeln, ob eine erneute Fristverlängerung zur Umsetzung der BNK-Pflicht notwendig ist und falls ja, welchen Zeitraum diese Fristverlängerung umfassen müsste. Damit die BNetzA hier ein möglichst umfassendes Bild bekommt, wurde für das Konsultationsverfahren ein aus acht Fragen bestehender Katalog formuliert, zu denen die beteiligten Verbände (insb. der BWE) bis 11.09.2020 Stellung nehmen können.
Ergebnis dieses Konsultationsverfahrens kann es nach unserem Dafürhalten nur sein, dass die Umsetzungsfrist verlängert wird. In der täglichen anwaltlichen Beratung zeigt sich, dass die in der AVV Hindernis n.F. (siehe hier) vorgesehene Baumusterprüfung zur Zulassung der entsprechenden BNK Systeme erheblich mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich geplant, was zur Folge hat, dass bislang nur ein Bruchteil der Anbieter die notwendige (positive) Baumusterprüfung nachweisen können und somit eine flächendeckende Ausstattung der WEA mit der aktuellen Umsetzungsfrist nicht möglich ist.
Meldung vom 14.08.2020
+++ Länderöffnungsklausel für Mindestabstandsregelung in Kraft getreten +++
Länderöffnungsklausel für Mindestabstandsregelung in Kraft getreten
Versteckt in Artikel 2 des „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze“ ist die Änderung des § 249Abs. 3 BauGB in Kraft getreten. Das Artikelgesetz wurde am 13.08.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach der Regelung zum Inkrafttreten des Artikelgsetzes in Art.10 Abs. 2 tritt die Änderung von §249 Abs. 3 BauGB nach Verkündung, d.h. unmittelbar danach in Kraft. Damit ist die Länderöffnungsklausel zur Einführung einer Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen auf Landesebene mit folgenden Inhalt in Kraft getreten:
„Die Länder können durch Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie bestimmte Mindestabstände zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken einhalten. Ein Mindestabstand nach Satz 1 darf höchstens 1 000 Meter von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz bezeichneten baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen nach Satz 1 zu regeln. Auf der Grundlage von § 249 Absatz 3 in der bis zum 14. August 2020 geltenden Fassung erlassene Landesgesetze gelten fort; sie können geändert werden, sofern die wesentlichen Elemente der in dem fortgeltenden Landesgesetz enthaltenen Regelung beibehalten werden.“
Meldung vom 25.06.2020
+++ Keine Überraschungen bei Ausschreibungsergebnissen für Wind und Solar +++
Keine Überraschungen bei Ausschreibungsergebnissen für Wind und Solar
Am 24.06.2020 hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse zum Gebotstermin 01.06.2020 für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergie mitgeteilt. Erwartungsgemäß gab es wenig Überraschungen. So war die Ausschreibung für Windenergieanlagen erneut deutlich unterzeichnet. Mit etwa 464 MW wurde nur gut die Hälfte der ausgeschriebenen Menge tatsächlich bezuschlagt. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag mit 6,14 ct/kWh erneut nahe am Höchstwert und etwas höher als in der Vorrunde.
Demgegenüber war das Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen zum 01.06.2020 fast fünffach überzeichnet. Von 101 Geboten (ca. 447 MW) erhielten nur 21 Gebote mit einer installierten Leistung von ca. 99,5 MW einen Zuschlag. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist im Vergleich zur Vorrunde leicht angestiegen auf 5,27 ct/kWh.
Meldung vom 24.06.2020
+++ Bundestag beschließt Mindestabstand und Länderöffnungsklausel +++ Neue Prognoseformel für Störungen an DVOR-Anlagen wird verwendet +++
Bundestag beschließt Mindestabstand und Länderöffnungsklausel
Am 22.06.2020 hat der Bundestag u.a. die Änderung des § 249 Abs.3 BauGB zur Einführung eines Mindestabstandes für Windenergieanlagen und der Länderöffnungsklausel (wir berichteten hier) beschlossen. Damit wird die neue Regelung in absehbarer Zeit in Kraft treten und, es wird sich erweisen, ob mit dieser Regelung – wie von Bundeswirtschaftsminister Altmaier – beteuert, ein Beitrag zur Akzeptanz der Windenergie geleistet wird oder doch nur ein neues zusätzliches Hindernis für die Energiewende geschaffen wurde.
Neue Prognoseformel für Störungen an DVOR-Anlagen wird verwendet
Mit einiger Verspätung (die Grundlagen exsitieren bereits seit dem Jahreswechsel) wird dem Vernehmen nach seit 01.06.2020 ein Teil der neuen Erkenntnisse zur verfeinerten Störprognose für die Auswirkungen von Windneergieanlagen auf DVOR-Anlagen von BAF und DFS angewendet.
In der Branche besteht die Hoffnung, dadurch den seit Jahren schwelende Konflikt zwischen Windenergienutzung und Flugsicherung – der sich nach den Erkenntnissen der WERAN-Studie in weiten Teilen als Chimäre erwiesen hat – zu entschärfen. Indessen könten diese Hoffnungen für manche Projekte verfrüht sein. Denn die nunmehr vorgenommenen Neuerungen bei der Störprognose, bilden nur einen kleinen Teil der Erkenntnisse aus dem WERAN-Projekt. Die weitaus größeren „Brocken“ der Studie, die u.a. aufzeigte, dass – wie längst vermutet – das Störpotenzial von Windenergieanlagen an DVOR-Anlagen von Seiten der DFS und des BAF jahrelang strukturell und um Größenordungen überbewertet wurde, warten noch darauf „geschluckt“ zu werden.
Meldung vom 04.06.2020
+++ Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen – EEG-Umlage soll gedeckelt werden +++
Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen – EEG-Umlage soll gedeckelt werden
Am 03.06.2020 hat sich die Bundesregierung auf ein umfassendes Konjunkturpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verständigt. Das 57 Punkte umfassende Eckpunktepapier berührt sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens. Kernstück ist eine befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 % auf 16 %.
Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat sich die Bundesregierung zudem auf eine Deckelung der EEG-Umlage geeinigt. Diese liegt aktuell bei 6,756 ct/kWh und droht infolge des corona-bedingten Rückgangs der Börsenstrompreise ab dem kommenden Jahr deutlich zu steigen. Die Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (siehe Meldung vom 29.05.2020) werden dies voraussichtlich nicht ausgleichen können. Im Rahmen des Konjunkturpakets sollen nun Haushaltsmittel im Umfang von etwa 11 Milliarden Euro eingesetzt werden, damit die EEG-Umlage 6,5 ct/kWh im Jahr 2021 und 6,0 ct/kWh im Jahr 2022 nicht übersteigt.
Was auf der Verbraucherseite für Bürger und Unternehmen eine gute Nachricht ist, dürfte sich auf der Erzeugerseite insbesondere für KWK-Anlagenbetreiber als Bumerang erweisen. Denn durch den Einsatz von Haushaltsmitteln für die Finanzierung der EEG-Umlage dürfte kein Zweifel mehr daran bestehen, dass es sich beim EEG im Allgemeinen und den EEG-Umlageregelungen im Besonderen um eine Beihilfe handelt, die der Notifizierung durch die EU-Kommission bedarf. Damit stehen insbesondere die EEG-Umlageprivilegien für KWK-Anlagen im Leistungsbereich zwischen 1 MW und 10 MW wieder auf dem Prüfstand. Es bleibt also abzuwarten, ob Claw-Back-Mechanism & Co. (siehe hier) künftig erneut Einzug ins Gesetz halten.
Meldung vom 29.05.2020
+++ Wirtschaftsausschuss empfiehlt Streichung des Solardeckels +++ Gemeinsame Ausschreibung erneut ohne Windenergie +++ Kabinett beschließt Senkung der EEG-Umlage +++
Wirtschaftsausschuss empfiehlt Streichung des Solardeckels
Seit Monaten wird um die Abschaffung des 52-GW-Ausbaudeckels für Solaranlagen vergeblich gerungen (wir berichteten zuletzt hier). Nun rückt die endgültige Streichung des Solardeckels kurz vor der parlamentarischen Sommerpause doch noch in greifbare Nähe. Am 29.05.2020 hat der Wirtschaftsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen. Integriert werden soll die Änderung des EEG in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude – GEG). Der Bundestag soll hierüber nach derzeitigem Kenntnisstand Mitte Juni abschließend befinden.
Gemeinsame Ausschreibung erneut ohne Windenergie
In der gemeinsamen Ausschreibung Wind/Solar zum Gebotstermin 01.04.2020 gab es erneut keine Gebote für Windenergieanlagen, wie die Bundesnetzagentur am 20.05.2020 auf ihrer Website mitteilte (siehe hier). Gleichwohl war das Ausschreibungsvolumen mit insgesamt 113 Geboten für Solaranlagen im Umfang von 553 MW deutlich überzeichnet. Die Bundesnetzagentur kündigte an, 30 Gebote mit einer Gebotsmenge von knapp 204 MW und einem durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswert von 5,33 ct/kWh zu bezuschlagen. Die förmliche Veröffentlichung der Zuschläge, die den Lauf der Realisierungsfristen in Gang setzt, ist infolge der Covid-19-Pandemie bis auf weiteres ausgesetzt (wir berichteten hier).
Kabinett beschließt Senkung der EEG-Umlage
Am 20.05.2020 hat das Bundeskabinett eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) beschlossen (abrufbar hier) und damit eine Senkung der EEG-Umlage auf den Weg gebracht. Dies geht zurück auf eine Einigung von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Dezember 2019. Damals verständigte man sich darauf, den nationalen Emissionshandel ab 2021 mit einem CO2-Preis von 25 € pro Tonne CO2 zu starten und die Einnahmen hieraus zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage einzusetzen.
Wenngleich die Entlastung von Bürgern und Unternehmen bei der EEG-Umlage zu begrüßen ist, könnte die konkrete Umsetzung neue Probleme nach sich ziehen. Denn wenn künftig Haushaltsmittel zur Finanzierung der Kosten der Erneuerbaren Energien eingesetzt werden, dürfte die Diskussion um die Beihilfeeigenschaft des EEG neu aufflammen. Erst im März 2019 hatte der EuGH einen jahrelangen Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung mit der Feststellung beendet, dass zumindest das EEG 2012 keine Beihilfe im europarechtlichen Sinn darstelle (wir berichteten hier). Daraufhin hatte der Gesetzgeber europarechtlich motivierte Sonderregelungen für die EEG-Umlage bei KWK-Anlagen wieder rückgängig gemacht (wir berichteten hier).
Durch das neue Finanzierungssystem der EEG-Umlage auch durch Haushaltsmittel dürfte aber kein Zweifel mehr an der Beihilfeeigenschaft des EEG bestehen. Inwieweit die aktuellen Regelungen dann aufrecht erhalten werden können oder auf Veranlassung der EU-Kommission erneut geändert werden müssen, bleibt abzuwarten.
Meldung vom 30.04.2020
+++ Bundesnetzagentur veröffentlicht Ergebnisse der Biomasse-Ausschreibung – Erneut deutliche Unterzeichnung +++
Bundesnetzagentur veröffentlicht Ergebnisse der Biomasse-Ausschreibung – Erneut deutliche Unterzeichnung
Am 29.04.2020 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 01.04.2020 bekannt gegeben (Pressemitteilung abrufbar hier). Obwohl mit einem Volumen von gut 92 MW die höchste Gebotsmenge seit Einführung der Biomasseausschreibungen 2017 erreicht wurde, war das insgesamt ausgeschriebene Volumen von 167,77 MW erneut deutlich unterzeichnet. Bezuschlagt wurden 38 Gebote im Umfang von ca. 90,5 MW, davon fünf Neuanlagen. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag mit 13,99 ct/kWh über dem der Vorrunde im November 2019 (12,47 ct/kWh).
Aufgrund der Covid-19-Pandemie gibt es Abweichungen beim Procedere der Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse (wir berichteten hier). So wurden die Zuschlagsentscheidungen für die fünf Neuanlagen zunächst nicht im Internet bekannt gegeben, um den Lauf der Realisierungsfristen nicht auszulösen. Die Zuschläge für Bestandsanlagen wurden wie üblich hier veröffentlicht.
Meldung vom 27.04.2020
+++ BMVI benennt airsight GmbH als Stelle zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) +++
BMVI benennt airsight GmbH als Stelle zur Prüfung von Systemen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
BNK-Systeme bedürfen gemäß Anhang 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung)vor ihrem Einsatz einer Baumusterprüfung. Damit wird sichergestellt, dass das System die Anforderungen der AVV Kenzeichnung generell erfüllt. Zudem muss eine standortbezogene Prüfung für den konkret geplanten Einsatz des Systems erfolgen. Beides erfolgte bislang meist durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und kann nach der Benennung durch das BMVI nunmehr auch von der airsight GmbH durchgeführt werden.
Das Erfordernis einer Baumusterprüfung und einer standortbezogenen Prüfung wird auch unter der Ägide der neuen AVV Kennzeichnung weiterhin (und inhaltlich deutlich ausdifferenzierter) bestehen. Die neue AVV Kennzeichnung ist zwar bereits beschlossen, aber weiterhin noch nicht in Kraft getreten (wir berichteten hier).
Meldung vom 30.03.2020
+++ Keine Trendwende bei den Windenergieausschreibungen – Hohe Beteiligung bei Solaranlagen +++
Keine Trendwende bei den Windenergieausschreibungen – Hohe Beteiligung bei Solaranlagen
Am 27.03.2020 hat die Bundesnetzagentur den Umfang der bezuschlagten Gebote zum Gebotstermin 01.03.2020 für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gegeben. Entsprechend ihrer Ankündigung vom 23.03.2020 (wir berichteten hier) hat die Behörde die Zuschläge jedoch nicht im Internet veröffentlicht, um die Realisierungsfristen mit Blick auf die Corona-Krise zunächst nicht in Gang zu setzen.
Insgesamt sollen 21 Gebote für Windenergieanlagen an Land bezuschlagt werden. Erneut ist die Ausschreibungsrunde von einer dramatischen Unterzeichnung geprägt. Das ausgeschriebene Volumen von 300 MW wurde gerade einmal zur Hälfte tatsächlich bezuschlagt, davon knapp 56 MW im Netzausbaugebiet. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert wird mit 6,07 ct/kWh angegeben, der höchste Zuschlagswert entspricht mit 6,20 ct/kWh dem zulässigen Höchstwert.
Bei den Solaranlagen ist die Ausschreibungsbeteiligung dagegen weiterhin hoch. Es werden 51 Gebote im Umfang von ca. 301 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 5,18 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwertes von 7,50 ct/kWh und etwas höher als in der letzten Ausschreibungsrunde im Februar. Auf die bezuschlagten Gebote für Ackerflächen und Grünland entfallen in Bayern 34 Zuschläge sowie im Saarland 20 MW.
Meldung vom 24.03.2020
+++ Rheinland-Pfalz für mehr Windenergie im Wald +++
Rheinland-Pfalz für mehr Windenergie
Für die rheinland-pfälzische Umweltministerin Höfken sind die dramatischen Waldschäden der letzten beiden Jahre Anlass und Chance, die Energiewende maßgeblich voranzubringen. Einerseits zeige die klimatische Entwicklung und deren Folgen für die heimischen Wälder, dass eine verstärkte Anstrengung für die Energiewende und damit ein weiterer Ausbau der erbneuerbaren Energien für den Klimaschutz dringend notwendig sind. Andererseits sind die infolge der Dürre und des Borkenkäferbefalls entstandenen Kahlflächen innerhalb der Waldflächen darauf zu prüfen, ob diese sich für Windenergiestandorte eignen. Zumeist handele es sich um sehr windhöffige Standorte, die darüber hinaus weitab von Wohngebieten liegen. Wenn Artenschutz und Naturschutz gewährleistet sind, könnte an solchen Standorten durch Windenergienutzung ein sinnvoller und konfliktfreier Klimaschutzbeitrag geleistet werden.
Meldung vom 20.03.2020
+++ Ausschreibungen in der Corona-Krise – wie geht es weiter? +++
Ausschreibungen in der Corona-Krise – wie geht es weiter?
Die Corona-Krise führt zu erheblichen Verunsicherungen und Einschränkungen auch in der EE-Branche. Viele Akteure fragen sich daher, ob die anstehenden Ausschreibungen überhaupt noch durchgeführt werden und wie damit umzugehen ist, wenn etwa aus Personalmangel oder wegen Lieferverzögerungen bzw. -ausfällen die Realisierungsfristen nicht gehalten werden können. Hier drohen der Anfall von Pönalen und u.U. sogar die Entwertung von Zuschlägen. Zu den aktuellen Entwicklungen sowie zu den Auskünften und Vorgaben der BNetzA halten wir Sie auf unserer Sonderseite „BNetzA informiert zu Ausschreibungen in der Corona-Krise“ (hier) auf dem Laufenden.
Meldung vom 13.03.2020
+++ Ministerpräsidentenkonferenz – Weiter keine Einigung über Abstandsregelung +++ Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien +++
Ministerpräsidentenkonferenz – Weiter keine Einigung über Abstandsregelung
Seit das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2019 einen 1.000m-Mindestabstand zwischen Windenergie und Wohnbebauung in das Klimapaket gepackt hatte, wurde heftig um das Ob und auch um das Wie eines solchen 1.000m-Mindestabstandes gestritten. Es folgte die „5-Häuser-Idee“, der Vorschlag „Mindestquoten“ einzuführen oder die „Länderöffnungsklausel“ wiederzubeleben. All dies wird seitdem vehement diskutiert, eine Einigung insbesondere zwischen den Koalitionsparteien blieb indes aus. Daher lagen alle Hoffnungen auf endgültige Klärung auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Entgegen den optimistischen Ankündigungen von Minister Altmaier ist aber eine Einigung gestern erneut gescheitert. Die Klärung der zahlreichen offenen Fragen wurde offenbar an eine „kleine Gruppe“ delegiert. Wann mit Ergebnissen gerechnet werden kann, ist weiter völlig offen.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien
Derzeit liegt der neue Entwurf des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien aus (den ausliegenden Entwurf samt Unterlagen finden sie hier). Anders als der Planungsverband der Region Chemnitz, der angesichts der anhaltenden Diskussionen um einen Mindestabstand zur Wohnbebauung seine Planungen auf Eis gelegt hatte, treibt Oberlausitz-Niederschlesien eine „klassische“ Gesamtforschreibung samt strenger Zielvorgaben zur Steuerung der Winderenergie voran. Geplant ist u.a. ein anlagenbezogener, also unmittelbar für die Genehmigungsebene geltender 5H-Mindestabstand zu „Wohnbebauung im Innenbereich“ bzw. „zu einem festgesetzten Baugebiet mit Wohn- oder gemischter Nutzung“. Zudem will der Planungsträger in zwei Vorranggebieten die Errichtung von Windenergieanlagen vom Rückbau außerhalb der Vorranggebiete errichteter Windenergieanlagen abhängig machen. Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans können von jedermann bis zum 02.06.2020 abgegeben werden.
Meldung vom 20.02.2020
+++ Und täglich grüßt das Murmeltier – Bei der Ausschreibung nichts Neues +++
Und täglich grüßt das Murmeltier – Bei der Ausschreibung nichts Neues
Die Bundesnetzagentur hat am 19.02.2020 die aktuellen Ausschreibungsergebnisse für die Ausschreibungsrunde vom 01.02.2020 für Windenergieanlagen an Land und PV-Anlagen bekannt gegeben (abrufbar hier). Demnach zeichnet sich nach einem kurzen Zwischenhoch bei der Windausschreibung im Dezember (wir berichteten hier) das alte Bild ab:
Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war abermals deutlich unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 900 MW wurden lediglich 66 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 523 MW, also weniger als 60 Prozent des ausgeschriebenen Volumens, bezuschlagt. Ein Gebot wurde – offenbar wegen Formmängeln- ausgeschlossen. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 6,18 ct/kWh. Die Gebote reichten dabei von 5,76 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Bereits zum 1. März dieses Jahres steht die nächste Ausschreibungsrunde an. Dann werden im Rahmen einer Sonderausschreibung 300 MW zu installierender Leistung ausgeschrieben.
Demgegenüber war das für Solaranlagen ausgeschriebene Volumen von 100 MW abermals deutlich überzeichnet. Insgesamt bezuschlagte die BNetzA 18 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 100.554 kW. Dabei entfielen mit insgesamt 13 bezuschlagten Geboten und 75 MW Dreiviertel der Zuschläge auf Anlagen auf benachteiligten Flächen in Bayern. Die bezuschlagten Gebote lagen generell zwischen 3,55 ct/kWh und 5,21 ct/kWh, im Schnitt also bei 5,01 ct/kWh, was im Vergleich zur Vorrunde eine weitere deutliche Absenkung der Gebotswerte bedeutet. Auch für Solaranlagen werden zum 1. März bereits weitere 300 Megawatt zu installierender Leistung im Rahmen einer Sonderausschreibung ausgeschrieben.
Meldung vom 06.02.2020
+++ Bundesregierung bringt Kohleausstiegsgesetz auf den Weg – Erneuerbare weiter in der Warteschleife +++ BGH entscheidet zur Kundenanlage – weniger ist mehr … +++
Bundesregierung bringt Kohleausstiegsgesetz auf den Weg – Erneuerbare weiter in der Warteschleife
Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung am 29.01.2020 nunmehr einen konkreten Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Wie berichtet (hier), waren zuletzt sämtliche die erneuerbaren Energien betreffenden Änderungen gestrichen worden. Im Gesetzesentwurf enthalten geblieben sind indessen die angedachten Änderungen des KWKG (wir berichteten hier). Die Bundesregierung will mit einer Reihe neuer Bonuszahlungen die Stromerzeugung in KWK-Anlagen wirtschaftlich attraktiver machen und diese dezentrale Stromerzeugungsform somit spürbar aufwerten. Am Gesetzesentwurf zu begrüßen ist vor allem das endlich gesetzlich fixierte Ende der Kohlverstromung im Jahr 2038. Bedauerlich ist jedoch, dass die Bundesregierung in einer Art „Kuhhandel“ die Erneuerbaren einstweilen auf die lange Bank schiebt. Dabei wartet die Branche dringend auf nötige Impulse aus Berlin. So müssen dringend die Deckel bei der Flexprämie und beim PV-Zubau gestrichen und klarere Regeln für den Windenergieanlagenzubau formuliert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die angekündigte EEG-Novelle vor diesem Hintergrund tatsächlich den nötigen Schwung bringt.
BGH entscheidet zur Kundenanlage – weniger ist mehr …
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11.12.2019 in zwei lang erwarteten und grundlegenden Entscheidungen (EnVR 65/18 und EnVR 66/18) die tatbestandlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG konkretisiert. Der erst 2012 in das EnWG aufgenommene Terminus hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die Bundesnetzagentur und die Zivilgerichte beschäftigt. Hintergrund ist, dass er besondere Bedeutung für dezentrale Stromerzeugungskonzepte – dies vor allem im Bereich der Wohnungswirtschaft – hat; sind Kundenanlagen doch weitgehend der vom EnWG vorgesehenen Regulierung der Stromversorgung entzogen. Der BGH hatte nun unter dem Aspekt „Bedeutung für einen unverfälschten Wettbewerb“ sowie „Belegenheit auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet“ die Gelegenheit, die in der Praxis bislang heftig umstrittenen Voraussetzungen zu konkretisieren.
Bislang liegt lediglich die Begründung zu EnVR 66/18 vor, in der es vor allem um den räumlich Umgriff einer Kundenanlage ging. Das Gericht befand in erfrischender Deutlichkeit und sicher zur Freude der Kundenanlagenbetreiber: Ein räumlich zusammengehörendes Gebiet liege auch dann vor, wenn sich die Kundenanlage über mehrere Grundstücke erstrecke und diese Grundstücke so gut wie ausschließlich über die Kundenanlage versorgt werden, sofern die Grundstücke aneinander angrenzen und nicht verstreut liegen und auf diese Weise ein geschlossenes, von den äußeren Grundstücksgrenzen begrenztes Gebiet darstellen. Damit ist der allzu restriktiven Auslegung der Netzbetreiber eine deutliche Absage erteilt worden. Im Parallelverfahren EnVR 65/18 ging es dem Vernehmen nach um die Frage, wie viele an die vermeintliche Kundenanlage angeschlossene Letztverbraucher letztlich zu viel sind. Der BGH vermied, wie nicht anders zu erwarten, offenbar eine generelle Aussage hierzu, kam im konkreten Fall nach dem Motto „weniger ist mehr“ aber zu dem Ergebnis, dass 457 bzw. 515 Wohnungen und eine hieraus resultierende Jahresgesamtstromlieferung vom mehr als 1 MWh zu viel seien und deshalb das Vorliegen einer Kundenanlage ausschlössen.
Wo nun aber die Obergrenze im Hinblick auf die Wettbewerbsrelevanz liegt, dürften wohl erst weitere Einzelfälle zeigen. Näheren Aufschluss liefert hoffentlich die Begründung des Judikats. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.
Meldung vom 02.01.2020
+++ Miersch fordert „Windbürgergeld“ +++ Hebesatz für Windenergie-Kommunen aus Grundsteuerreform gestrichen +++
Miersch fordert „Windbürgergeld“
Der Umweltpolitiker Miersch (SPD) fordert in einem Interview in der Neuen Osnabrücker Zeitung zur Akzeptanzsteigerung für Windenergieanlagen benachbarte Anwohner finanziell zu belohnen. Einkonkretes Konzept wird derzeit noch geprüft, die Ideen reichen von finanziellen Beteiligungen von Kommunen bis zu direkten Geldflüssen für Anwohner. Gleichzeitig sollen nach dem Willen der SPD die Klagemöglichkeiten von Bürgern eingeschränkt werden. Miersch drückt auf´s Tempo und hofft auf ein Konzept noch im ersten Quartal 2020. Gleichzeitig fordert Miersch, die von Wirtschaftsminister Altmaier geplante Abstandsregelung von 1.000 m zu Klein- und Kleinstsiedlungen (wir berichteten hier und hier) zu flexibilisieren, um keinen weiteren Ausbaustopp zu produzieren.
Hebesatz für Windenergie-Kommunen aus Grundsteuerreform gestrichen
Das im Zuge des „Klimapaketes“ anfangs geplante Grundsteuer-Hebesatzrecht für Standortkommunen von Windenergieanlagen ist „auf Eis gelegt“. Hierauf einigten sich die Vertreter des Bundesrats und der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss auf Drängen der Grünen-Fraktion. Den Gemeinden sollte es hierdurch ab 2020 möglich werden, bei der Grundsteuer einen besonderen Hebesatz für Gebiete mit Windenergieanlagen festzulegen. Stattdessen solle die Bundesregierung nun „im Einvernehmen mit den Ländern schnellstmöglich Maßnahmen für eine größere Akzeptanz von Windenergie“ erarbeiten. Abzuwarten bleibt, ob im neuen Jahr ein gesondertes Hebesatzrecht bei der Grundsteuer z.B. mit der Novelle des EEG-Gesetzes kommen könnte.
Weitere „Kurz und Knackig“-Meldungen aus dem Jahr 2019 finden Sie hier.