Energierecht
Das Energierecht ist ein entscheidender Faktor für den erfolgreichen Betrieb von Stromerzeugungsanlagen. Es hat in den letzten Jahren fortlaufend an Bedeutung aber auch deutlich an Komplexität gewonnen. Unsere Kernkompetenzen liegen hier im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie im klassischen Energiewirtschaftsrecht (EnWG).
Weitere Schwerpunkte unserer anwaltlichen Beratung sind die Vertragsgestaltung von Strom- und Wärmelieferverträgen sowie insbesondere die Beratung zu Ausschreibungen nach EEG und KWKG. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Optimierung von Kostenfaktoren wie der Stromsteuer, Netzentgelten und sonstigen Abgaben.
Auch zu neuen Themen und Chancen der Energiewende wie etwa zu PPA, Speichern, Elektromobilität, Power-to-X oder zu den Herausforderungen im Gebäudeenergiebereich (GEG) beraten wir Sie gern.