Energierecht

Das Energierecht hat mittlerweile eine herausragende Bedeutung für den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen. Es ist zugleich entscheidender Wirtschaftsfaktor. Dabei haben durch die Energiewende vor allem die Erneuerbaren Energien und hocheffiziente Anlagen einen besonderen Stellenwert erhalten. Seit Einführung des Stromeinspeisegesetzes im Jahr 1991 haben Komplexität und Umfang der energierechtlichen Materie kontinuierlich zugenommen. Eine kompetente anwaltliche Beratung ist hier essentiell. Die Anwälte der prometheus Rechtsanwaltsgesllschaft mbH begleiten die rechtliche Entwicklung zum Teil seit 15 Jahren in allen relevanten Bereichen: von der Projektierung, über Verbandsarbeit bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Wir bieten Ihnen daher umfassende rechtliche Unterstützung in allen Fragen des Energierechts. Dabei zählen das klassische Energiewirtschaftsrecht (EnWG, StromNZV, GasNZV) sowie sämtliche Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) zu unseren Kernkompetenzen. Hierzu referieren und publizieren wir regelmäßig.

Daneben beschäftigen wir uns seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auch mit der Beratung dezentraler Strom- und Wärmekonzepte. Spätestens mit der Umstellung der gesetzlichen Fördersystematik von EEG und KWKG auf eine wettbewerblich orientierte Ausschreibung haben diesbezügliche Fragen erheblich an Bedeutung gewonnen. Gerade in diesem Bereich hat die Reglungsdichte aber deutlich zugenommen. Wir bieten daher auch fundierte rechtliche Betreuung u.a. zu Messfragen (MsbG) und zu Fragen der Vertragsgestaltung (v.a. zu Stromlieferverträgen und Wärmelieferverträgen). Insbesondere die Optimierung von Kostenfaktoren steht dabei im Fokus unserer juristischen Arbeit. Hierzu zählen alle Aspekte der EEG-Umlage, Stromsteuer (StromStG, StromStV), Netzentgelte (StromNEV, GasNEV) und sonstige Abgaben.

Eine effektive und kompetente Beratung zu energierechtlichen Fragen wird auch in Zukunft unverzichtbar sein. Denn der Gesetzgeber hat die Förderung nach dem EEG und dem KWKG sukzessive zurückgefahren, so dass alternative Vermarktungs- und Energienutzungsformen entscheidend für wirtschaftlichen Erfolg sein werden. Auch der zeitnah anstehende Ablauf der gesetzlichen Förderdauer des EEG für Erzeugungsanlagen im Umfang von mehreren Gigawatt stellt die Marktakteure ebenso wie die gesamte Branche vor enorme Herausforderungen. Wir beraten daher u.a. zu sämtlichen Aspekten von Speichern, Elektromobilität, Power-to-X, PPA und Green-Building.

Über das klassische Energierecht hinaus betreuen wir Energieprojekte umfassend sowohl in verwaltungsrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht.

Ihre Ansprechpartner im Energierecht: Dr. Christoph Richter und Dr. Manuela Herms

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