Zivilrecht

Unsere zivilrechtliche Tätigkeit ist aufgrund der Ausrichtung unserer Kanzlei zum einen auf die umfassende Beratung und Begleitung von Energieprojekten ausgerichtet. Darüber hinaus sind wir in den Bereichen Miet- und WEG-Recht sowie Erb- und Familienrecht aktiv.

Energieprojekte begleiten wir von den ersten Planungsschritten beginnend über die gesamte Projektdauer. Mit unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Grundstückssicherung, Gesellschaftsrecht, Kaufverträge, Werk-, Bau-, GU/GÜ-Verträge, Betriebsführung, Versicherungen etc. bringen wir Ihr Projekt rechtssicher und effizient voran. Stets werden die zivilrechtlichen Aspekte in Zusammenschau mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen sowie energierechtlichen Themen gewertet und bearbeitet. Weitere Spezialkompetenz bieten wir im Bereich der Begleitung von Projektübertragungen (Vorbereitung und Verhandlung von Sach- und Unternehmenskaufverträgen, Erstellung von due diligences) sowie bei gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen einschließlich Beteiligungsmodellen (Bürgerbeteiligung etc.). Zu diesen Themen referieren und publizieren wir regelmäßig.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Miet- und WEG-Recht. Hier liegt zunächst der Bezug zur Implementierung von energetischen Maßnahmen im Objekt auf der Hand. So begleiten wir z.B. Vermieter bei der Planung und Durchführung energetischer Modernisierungen mit anschließender Mieterhöhung oder Wohnungs- bzw. Teileigentümer / Verwaltungen bei dem Einbau von BHKW zum Zwecke des Strom- und Wärmeverkaufs an die Objektnutzer. Auch zu weiteren miet- und WEG-rechtlichen Angelegenheiten können Sie sich auf unsere kompetente Beratung und Vertretung verlassen. So begleiten wir sowohl im Bereich des Wohnraum- wie auch des Geschäftsraummietrechts unsere Mandanten bei Abschluss von Mietverträgen, Kündigungen sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen.

In den Bereichen Erb- und Familienrecht beraten und vertreten wir insbesondere mittelständische Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Unsere Tätigkeit umfasst neben der Führung von Scheidungsverfahren u.a. die Erstellung von Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen, Unterstützung bei der Formulierung letztwilliger Verfügungen, Abschluss von Eheverträgen sowie die Planung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen.

Ihre Ansprechpartner im Zivilrecht: Antje Böhlmann-Balan, Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter

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