Verwaltungsrecht
Im Verwaltungsrecht stehen auf der einen Seite Staat und Kommunen und auf der anderen Seite vor allem Bürger und Unternehmen. Somit ist durch das Verwaltungsrecht auch der Rechtsschutz des Bürgers gegen die staatlichen Akte zu verstehen.
Das Verwaltungsrecht wird in das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht unterteilt. Während das allgemeine Verwaltungsrecht die allgemeinen Rechtsinstitute und Verfahren, die grundsätzlich überall in der Verwaltung gelten, regelt, enthält das besondere Verwaltungsrecht dagegen Regeln, die für spezielle Verwaltungsbereiche zugeschnitten sind und nur für diese gelten.
Die für unseren Tätigkeitsbereich relevanten Beispiele im besonderen Verwaltungsrecht sind Immissionsschutzrecht, Umweltrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Luftverkehrsrecht, Kommunalrecht, Straßenrecht, Beamtenrecht und das Recht der Amtshaftung bei fehlerhaftem Verhalten der Behörden.
Im Bereich des Kommunalrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen, die die innere Struktur und das nach außen gerichtete Handeln der kommunalen Gebietskörperschaften betreffen. Insoweit liegen unsere Beratungsfelder u.a. im Bereich des Beitrags- und Gebührenrechts und im kommunalen Wirtschaftsrecht. Hier beraten wir Gemeinden, Landkreise und Kommunalverbände vor allem im Hinblick auf die wirtschaftliche Betätigung im erneuerbaren Energiesektor.
Bei immissionsschutzrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Mandaten bieten wir eine lückenlose Begleitung und Betreuung von Genehmigungsverfahren, die bereits im Vorfeld der Einreichung eines Genehmigungs- bzw. eines Vorbescheidantrags ansetzt und erst mit Erteilung eines antragsgemäßen Genehmigungsbescheides bzw. mit der Durchsetzung von einschlägigen Rechtsmitteln gegen evtl. Nebenbestimmungen oder Ablehnungsbescheide sowie Drittangriffe endet. Auch soweit für ein bereits bestehendes Vorhaben seitens der Genehmigungsbehörden neue oder strengere Forderungen aufgestellt werden sollten, bieten wir eine kompetente Beratung mit zielorientierten Lösungen an.
Aufgrund unserer jahrelangen Befassung beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend auch im Hinblick auf Ihre Ansprüche auf Entschädigung bzw. Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten von Beamten.
Eine umfassende und professionelle Beratung bieten wir zudem im Straßenrecht an, welches die Benutzung der Straße im Gemeingebrauch und im Anliegergebrauch, die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung sowie die Planung von Straßen bestimmt.
Im Bereich des Beamtenrechts können sich unter anderem Fragen zu Versetzungen, Abordnungen, Beförderungen oder Beurteilungen ergeben. Diese Fragen haben Auswirkungen auf die Laufbahn und sind somit existenzieller Natur. Daher ist auch insoweit eine lückenlose Beratung unentbehrlich, die unser kompetentes Team bieten kann.