ROG-Novelle: Bundestag beschließt Entfall der UVP und Artenschutzprüfung
Der Bundestag hat heute die ROG-Novelle und damit u.a. den Entfall der UVP und Artenschutzprüfung in Windenergiegebieten beschlossen. Diese Gesetzesänderung war mit Spannung erwartet worden – könnte sie doch womöglich ein wirklicher „Turbo“ für den Ausbau der Windenergie sein.
Denn die mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Ausschussfassung nutzt umfangreich die Möglichkeiten der EU-Notfallverordnung (wir berichteten hier). Mit der Neueinführung des § 6 WindBG entfällt damit für Windenergievorhaben die Pflicht zur Durchführung einer UVP und einer artenschutzechtlichen Prüfung, sofern sie innerhalb eines Windenergiegebietes i.S.d. § 2 WindbG geplant sind und für dieses Gebiet eine stratgische Umweltprüfung i.S.d. BauGB bzw. ROG durchgeführt wurde. Gleiches soll für Stromnetze, die für die Integration erneuerbarer Energie in das Elektrizitätssystem erforderlich sind, gelten. Für PV-Freiflächenanlagen soll hingegen nur die UVP-Pflicht entfallen – wenn sie sich innerhalb eines „SUP-geprüften“ Gebietes befinden – nicht aber die Artenschutzprüfung. Diese Änderungen sollen unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes gelten und gelten nur für Vorhaben, die bis zum Stichtag 30. Juni 2024 beantragt werden – die bisherige Geltungsdauer der EU-Notfallverordnung! Aber sie sind zudem ebenso in bereits laufenden Genehmigungsverfahren anzuwenden, wenn der Antragsteller dies verlangt.
Zudem stellt künftig der neue § 11c EnWiG ausdrücklich klar, dass Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Die weiteren Änderungen des ROG, die der ROG-Novelle ja den Namen gegeben haben, sollen erst sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten und erscheinen v.a. gegenüber dem möglichen Entfall der UVP und Artenschutzprüfung weniger „spektakulär“. Sie sind jedoch sowohl für Projektierer als auch für Planungsträger von ganz erheblicher praktischer Bedeutung.
Dieses (Einspruchs)Gesetz wurde sofort dem Bundesrat zugeleitet, der noch heute darüber beraten will. Hierüber und zu weiteren Einzelheiten dieses Gesetzes werden wir umgehend berichten.