30.12.2020

Schleswig-Holstein: Regionalpläne zur Steuerung der Windenergie beschlossen

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die drei neuen Regionalpläne zur Steuerung der Windenergie in Schleswig-Holstein beschlossen, die beschlossenen Planwerke finden Sie hier. Neben der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie gibt es zusätzlich spezielle Vorranggebiete für Repowering-Vorhaben, deren Geltung der Planungsträger von vornherein auf 10 Jahre befristet hat. Zudem finden sich einige sehr vorhaben- bzw. einzelfallbezogene Sonderregelungen, welche nur für bestimmte Bestandsanlagen und bestimmte Vorranggebiete gelten, so z.B. Höhenbeschränkungen oder sogar eine Zweckbindung für den Betrieb künftiger Windenergieanlagen. Die neuen Regionalpläne zur Steuerung der Windenergie in Schleswig-Holstein treten bereits am 01. Januar 2021 in Kraft, wodurch das am 31. Dezember 2020 ohnehin auslaufende Windenergie-Moratorium (wir berichteten hier) gegenstandslos wird.

 

Copyright by prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | All rights reserved. | Impressum | Datenschutz | Sitemap