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News
26.08.2026

Bundesweite Standardisierung des Störungsverbots bei Windenergieanlagen: KNE startet Konsultation

Konsultationsverfahren soll einheitliche Maßstäbe für den artenschutzrechtlichen Umgang mit dem Störungsverbot schaffen

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ein Konsultationsverfahren zur möglichen bundesweiten Standardisierung zum artenschutzrechtlichen Störungsverbot beim Betrieb von Windenergieanlagen an Land gestartet.

Im Mittelpunkt steht der Fachvorschlag „Standardisierung des Umgangs mit dem artenschutzrechtlichen Störungsverbot für den Betrieb von Windenergieanlagen an Land“ von Menke et al. (2026). Fachöffentlichkeit und Praxis sind aufgerufen, den Vorschlag zu bewerten und Stellungnahmen einzureichen. Die Frist läuft bis zum 30. September 2026.

Nach Tötungs- und Verletzungsverbot nun das Störungsverbot

Mit der Vierten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde der Umgang mit dem Tötungs- und Verletzungsverbot für kollisionsgefährdete Brutvogelarten bereits bundesweit stärker standardisiert. Nun steht die Frage im Raum, ob ein vergleichbarer Ansatz auch beim artenschutzrechtlichen Störungsverbot möglich ist.

Für die Windenergiebranche ist das Thema von erheblicher praktischer Bedeutung. Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Anforderungen in den Bundesländern können zu zusätzlichen Abstimmungs- und Prüfaufwänden führen. Ein bundesweit einheitlicher Rahmen könnte deshalb dazu beitragen, Verfahren besser planbar zu machen, Bewertungsmaßstäbe zu vereinheitlichen und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern zu reduzieren.

Entscheidend ist die Reichweite der Standardisierung

Eine Standardisierung des Störungsverbots könnte aus Sicht der Praxis einen wichtigen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit leisten. Gleichzeitig wird entscheidend sein, wie weit der standardisierte Prüfrahmen gefasst wird.

Ein zentraler Punkt ist dabei die Frage, welche Arten überhaupt in ein standardisiertes Prüfregime einbezogen werden sollen. Nicht jede Vogelart, die grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Störungsverbot fachlich relevant sein kann, sollte automatisch Gegenstand eines umfassenden standardisierten Prüfverfahrens werden. Gleichzeitig dürfte für nicht jede potentiell störrelevante Vogelart eine Populationsrelevanz anzunehmen sein.

Sinnvoll erscheint vielmehr ein klar abgegrenzter und möglichst abschließender Artenkatalog, für den anschließend konkrete fachliche Kriterien definiert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • nachvollziehbare Anhaltspunkte für ein relevantes Störpotenzial,
  • klare Kriterien dafür, wann eine Störung tatsächlich als artenschutzrechtlich (populations-)relevant einzustufen ist,
  • einheitliche Anforderungen an die fachliche Bewertung,
  • sowie standardisierte Maßnahmen, mit denen relevante Störungen vermieden oder vermindert werden können.

Damit könnte ein Prüfrahmen entstehen, der einerseits den Anforderungen des Artenschutzes Rechnung trägt und andererseits die notwendige Planbarkeit für die Windenergiepraxis verbessert.

Konsultation bietet Möglichkeit zur Beteiligung

Die jetzt gestartete Konsultation bietet der Branche, Fachverbänden, Behörden und weiteren Betroffenen die Möglichkeit, sich frühzeitig in die weitere Entwicklung einzubringen. Von besonderer Bedeutung dürfte dabei sein, welche Arten und Kriterien letztlich in einen bundesweit einheitlichen Prüfrahmen aufgenommen werden und wie konkret die fachlichen Voraussetzungen für eine relevante Störung definiert werden.

Standardisierung kann damit ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit und einheitlicher Verwaltungspraxis sein. Entscheidend ist jedoch, dass der Anwendungsbereich klar begrenzt bleibt und die fachlichen Kriterien transparent, nachvollziehbar und bundesweit einheitlich anwendbar sind.

Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren können noch bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen und die Unterlagen zum Konsultationsverfahren stellt das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende auf seiner Website bereit. Informationen zur Standardisierung des Störungsverbots beim KNE