BNK - bedarfgesteuerte Nachtkennzeichnung ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung. Nach § 9 Abs. 8 EEG sind Betreiber von Windenergieanlagen an Land grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Anlagen mit entsprechenden Einrichtungen auszurüsten. Mit diesem Beitrag halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.