Jahrelang führte die korrekte Abrechnung der EEG-Umlage aufgrund seiner Komplexität in der Praxis immer wieder zu Problemen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf „0“ gesetzt und die zukünftigen Regelungen werden im neuen Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) geregelt.
Aber was ist bei der Meldung für das Rumpfjahr 2022 zu beachten? Welche Sonderregelungen gelten für KWK-Anlagen im Leistungsbereich 1-10 MW und den Claw-Back-Mechanismus? Was haben Unternehmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BeSAr) unbedingt zu beachten?
Vermeiden Sie Fehler bei der finalen EEG-Umlage-Meldung im Frühjahr 2023. Um Sie auf Fallstricke hinzuweisen und alle notwendigen Inhalte zu vermitteln, haben wir ein Kurzseminar entwickelt. Die beiden Referenten Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter werden strukturiert die notwendigen Schritte beim administrativen Abschluss der EEG-Umlage erläutern, damit auch zum Abschluss der EEG-Umlage keine Probleme oder Pönale drohen.
Veranstalter: BHKW-Consult, Rastatt. Weitere Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier.
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