Seminar „EEG 3.0 – Das Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energien“

Der Strommarkt in Deutschland befindet sich im Umbruch – spätestens seit Veröffentlichung des Grünbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ ist die Diskussion um die künftige Ausgestaltung des Strommarktdesigns in vollem Gang. Im Juli 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Ergebnisse des Diskussionsprozesses in einem Weißbuch veröffentlicht und sich insbesondere gegen die Einführung eines Kapazitätsmarktes ausgesprochen. Basierend hierauf liegt seit September 2015 der Referentenentwurf für ein Strommarktgesetz auf dem Tisch, bis zum Frühjahr 2016 soll das zugehörige Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.
Parallel dazu steht den Erneuerbaren Energien eine Umstellung des Fördersystems von einer gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung bzw. Marktprämie auf Ausschreibungen ins Haus. Spätestens ab 2017 soll die Förderhöhe für alle Erneuerbaren wettbewerblich ermittelt werden, so sieht es das EEG 2014 vor. Für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 100 kW haben die Pilotausschreibungen bereits im Frühjahr 2015 begonnen – es werden erste Erfahrungen gesammelt, die nicht zuletzt auch in die Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für die übrigen Erzeugungsarten einfließen sollen. Zeitgleich wurden die Rahmenbedingungen für die Übertragbarkeit des Ausschreibungsdesigns insbesondere auf Windenergieanlagen hinter den Kulissen bereits intensiv diskutiert, seit Juli 2015 liegt ein entsprechendes Eckpunktepapier des BMWi vor. Der Referentenentwurf für ein EEG 3.0 wird noch im Dezember
2015 erwartet, die ersten Ausschreibungen sollen bereits Ende 2016 beginnen. Doch was bedeuten Ausschreibungen konkret für die betreffenden Akteure?
Wie läuft das Ausschreibungsverfahren ab und welche Folgen ergeben sich daraus?
Das Seminar verschafft einen kompakten Überblick über den politischen und rechtlichen Rahmen der Ausschreibungen, beginnend mit der bereits seit Anfang 2015 geltenden Freiflächenausschreibungsverordnung für Photovoltaikanlagen bis hin zum künftigen EEG 3.0. Dabei werden die wichtigsten auftretenden Rechtsfragen aus der Anwaltspraxis vertieft und potentiellen Bietern das notwendige Grundwissen für die erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungsverfahren vermittelt

Weitere Veranstaltungen dieser Veranstaltungsreihe:

Düsseldorf, 19.05.2016

München, 31.05.2016

 

 

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