Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber in der Praxis – Das ändert sich 2017!“

Vortragstitel: „Erneuerbare Energiengesetz – EEG 2017 (Teil 1-3)“

Die Kenntnis der umfangreichen und meist sehr komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen ist für eine erfolgreiche und wirtschaftliche BHKW-Planung unverzichtbar. Problematisch erweist sich dabei, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehr vielfältig sind und vom Genehmigungsrecht, über steuerliche Aspekte bis hin zum KWK-Gesetz 2017, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz reichen. Zusätzlich spielen neue ordnungrsechtliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) für Neubauten eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund wurde ein zweitägiger Workshop konzipiert, der BHKW-Betreiber und BHKW-Planer in die Lage versetzen soll, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen anwenden zu können.

Die Konzeption dieses Workshops sieht jeweils einen Vortrag durch einen Juristen vor, der die rechtliche Konstellation sowie die aktuellen Rechtsprechungen für den Endanwender verständlich und praxisnah erläutert. Im Anschluß an diese von Fachanwälten gehaltenen Vorträge wird die ingenieurwissenschaftliche Sicht in Bezug auf die Anwendung der Rechtsthemen in der Praxis dargestellt. Außerdem werden am Ende des Workshops zwei Vorträge die Zählungen und Messungen nach EEG und KWK-Gesetz sowie eine Übersicht der erforderlichen Anmeldungen für BHKW-Anlagen behandeln.

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung und dem Programm finden Sie hier.

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