20.02.2019

Unveränderter Trend – Ausschreibungsergebnisse Februar 2019

Die Bundesnetzagentur hat am 15.02.2019 die Ausschreibungsergebnisse zum Gebotstermin 01.02.2019 für Windenergie an Land und Solaranlagen veröffentlicht. Diese sind wenig überraschend – der Trend der letzten Ausschreibungsrunden setzt sich auch in 2019 fort.

Niedriges Wettbewerbsniveau bei Windenergieanlagen

Wie bereits in der vorangegangen Gebotsrunde (wir berichteten hier) war das Ausschreibungsvolumen erneut deutlich unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 700 MW erhielten nur 67 Gebote – darunter elf Bürgerenergiegesellschaften – im Umfang von 476 MW einen Zuschlag. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 6,11 ct/kWh und damit etwas niedriger als im Oktober 2018. Dies entspricht etwa dem Niveau von August 2018.

Die meisten Zuschläge gingen nach Niedersachsen und Brandenburg, gefolgt von Nordrhein-Westfalen. Das Netzausbaugebiet hatte wieder einmal keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung. Urspünglich war es eingeführt worden, um eine Verschärfung der Netzengpässe in den nördlichen Bundesländern zu verhindern.

Ackerflächen in benachteiligten Gebieten dominieren Solarausschreibung

Im Vergleich zu Windenergieanlagen war das Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen von einem hohen Wettbewerbsniveau geprägt: Auf das Ausschreibungsvolumen von 175 MW wurden insgesamt 80 Gebote im Umfang von 465 MW abgegeben. 21 der 24 erteilten Zuschläge gingen an Bieter in Bayern, die Gebote für Freiflächenanlagen auf benachteiligten Ackerflächen abgegeben hatten. Damit ist das auf 30 Gebote pro Kalenderjahr begrenzte bayerische Ackerflächenkontingent (wir berichteten hier) bereits zu 70 Prozent ausgeschöpft. Lediglich zwei Zuschlage wurden für Anlagen außerhalb Bayerns erteilt.

Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,80 ct/kWh und erreichte damit den höchsten Wert seit Oktober 2017.

Sonderausschreibungen stehen an

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen findet bereits am 1. März 2019 mit einem Ausschreibungsvolumen von 500 MW statt. Hierbei handelt es sich um die erste Sonderausschreibung, die durch das Energiesammelgesetz (wir berichteten hier) eingeführt wurde. Zuschläge dieses Gebotstermins stehen allerdings unter der Bedingung, dass die EU-Kommission die Sonderausschreibungsvolumina genehmigt. Darauf weist die Bundesnetzagentur ausdrücklich hin. Windenergieanlagen an Land können erst zum 1. Mai 2019 an der nächsten regulären Gebotsrunde teilnehmen.

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