14.05.2019

Ausschreibungsergebnisse Wind, Biomasse und Solar Frühjahr 2019 – Update

Update 14.05.2019

Am 13.05.2019 hat die Bundesnetzagentur nun auch die Ausschreibungsergebnisse für Windenergie an Land zum Gebotstermin 01.05.2019 bekannt gegeben (Pressemitteilung hier). Im Gegensatz zu den Solarausschreibungen hat sich hier der Trend einer deutlichen Unterzeichnung des Ausschreibungsvolumens erwartungsgemäß fortgesetzt.

Wettbewerbsniveau und Zubauzahlen besorgniserregend

Nach Mitteilung der Bundesnetzagentur wurden auf die ausgeschriebene Menge von 650 MW nur 41 Gebote mit einem Volumen von 295 MW abgegeben. Die Behörde bezeichnete das erneut gesunkene Wettbewerbsniveau, das auf die schwierige Genehmigungsituation bei Windenergieanlagen auf Länderebene zurückzuführen ist, als besorgniserregend. Dies hatte zuletzt auch die Umweltministerkonferenz erkannt und insbesondere Blockadehaltung der DFS als wesentliches Hemmnis ausgemacht (wir berichteten hier).

Sechs Gebote mussten aufgrund fehlender Teilnahmeberechtigung vom Verfahren ausgeschlossen werden. Bezuschlagt wurden lediglich 35 Gebote im Umfang von 270 MW. Hiervon entfielen zwei Zuschläge auf Bürgerenergiegesellschaften. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag mit 6,13 ct/kWh in etwa auf dem Niveau der Vorrunde (wir berichteten hier).

Auch der Zubau von Windenergieanlagen an Land hat im ersten Quartal 2019 einen neuen Tiefpunkt erreicht. Die veröffentlichten Zubauwerte des Marktstammdatenregisters (hier) weisen einen Brutto-Zubau von nur knapp 191 MW aus. Der durch das EEG 2017 angestrebte Ausbaupfad von 2.800 MW im Jahr 2019 wird damit deutlich verfehlt werden.

Meldung vom 29.04.2019

Zum Gebotstermin 1. April 2019 konnten erstmals die drei ausschreibungspflichtigen Technologien Wind, Solar und Biomasse gleichzeitig ihre Gebote abgeben. Allerdings wurden zwei getrennte Ausschreibungsverfahren durchgeführt – ein gemeinsames für Wind und Solar und ein gesondertes für die Biomasse. Die kürzlich von der Bundesnetzagentur (Pressemitteilung hier) veröffentlichten Ausschreibungsergebnisse überraschen allerdings nicht.

Flaute bei Windenergie in gemeinsamer Ausschreibung

Auch bei der dritten gemeinsamen Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen nach der GemAV spielten Windenergieanlagen keine Rolle. Nachdem in dem ersten beiden Runden zumindest noch vereinzelt Gebote für Windenergieanlagen abgegeben – wenn auch nicht bezuschlagt – wurden, beteiligten sich zum 1. April 2019 ausschließlich Solaranlagen. Das Ausschreibungsvolumen von 200 MW war mehr als dreifach überzeichnet. Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur 18 Zuschläge mit einem Volumen von gut 210 MW. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 5,66 ct/kWh und ist im Vergleich zur Vorrunde etwas angestiegen.

Niedrige Beteiligung bei Biomasseausschreibung

Unverändert niedrig war die Beteiligung dagegen bei der ebenfalls zum 1. April 2019 durchgeführten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen. Aufgrund von Veränderungen durch das Energiesammelgesetz (wir berichteten hier) konnten erstmals zu diesem zusätzlichen Termin Gebote mit einem Volumen von 133 MW abgegeben werden. Beteiligt haben sich lediglich 20 Bieter, vorwiegend Betreiber von Bestandsanlagen, mit einer installierten Leistung von 27 MW. Die Bundesnetzagentur erteilte Zuschläge für insgesamt 19 Gebote mit einem Volumen von 25,5 MW. Davon entfielen zwei Gebote mit einem Volumen von 3 MW auf Neuanlagen. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert fiel mit 12,34 ct/kWh deutlich niedriger als in den Vorrunden aus. Nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas e.V. dürfte dies auf eine Beteiligung von bestehenden Abfallbiogasanlagen oder Biomasseheizkraftwerken zurückzuführen sein. Deren Vergütung in der Anschlussförderung ist auf die bisherige, vergleichsweise niedrige Vergütung begrenzt.

Sonderausschreibung Solar – Zuschlagswerte steigen …

Bereits zum 1. März 2019 fand die erste Sonderausschreibung für Solaranlagen (wir berichteten hier) mit einem Ausschreibungsvolumen von 500 MW statt. Auch hier war die ausgeschriebene Menge mit einem Gebotsvolumen von 869 MW deutlich überzeichnet. Nach Mitteilung der Bundesnetzagentur (hier) entfielen zahlreiche Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in Bayern, die jedoch aufgrund einer Ausschöpfung des bayrischen Ackerflächenkontingents nur noch teilweise berücksichtigt werden konnten. Die Bundesnetzagentur bezuschlagte letztlich 121 Gebote mit einer Leistung von 505 MW. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 6,59 ct/kWh und lag damit trotz Überzeichnung fast 1,8 ct/kWh höher als in der Vorrunde (wir berichteten hier).

… aber auch Formfehler nehmen zu

Bemerkenswert ist insbesondere bei den Solarausschreibungen die hohe Ausschlussquote. In der gemeinsamen Ausschreibung wurden ebenso viele Gebote aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen, wie bezuschlagt wurden. Auch in der Sonderausschreibung blieben aus diesem Grund 17 Gebote mit 192 MW unberücksichtigt. Die Hauptursachen sind durchaus vermeidbar, wie etwa unvollständig ausgefüllte Formulare oder fehlende Anlagen. Bei der Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen ist daher besondere Sorgfalt notwendig. Insbesondere sind stets nur die für die konkrete Ausschreibungsrunde veröffentlichten Formulare der Bundesnetzagentur zu benutzen. Gut beraten ist daher halb bezuschlagt!

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