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Autor: fleischer

11.11.2024

OVG Münster zu § 36 Abs. 3 LPlG – Perspektive für Windenergie

Mit Beschluss vom 26.09.2024 hat das OVG Münster eine auf der Anweisung nach § 36 Abs. 3 LPlG NRW beruhende Aussetzungsentscheidung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde für rechtswidrig erklärt und zugleich umfassende Ausführungen zur möglichen Nichtigkeit der Norm geäußert. Hintergrund Erst kürzlich beschloss der Landesgesetzgeber mit § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW,…