11.11.2024
OVG Münster zu § 36 Abs. 3 LPlG – Perspektive für Windenergie
Mit Beschluss vom 26.09.2024 hat das OVG Münster eine auf der Anweisung nach § 36 Abs. 3 LPlG NRW beruhende Aussetzungsentscheidung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde für rechtswidrig erklärt und zugleich umfassende Ausführungen zur möglichen Nichtigkeit der Norm geäußert. Hintergrund Erst kürzlich beschloss der Landesgesetzgeber mit § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW,…