11.12.2025
BVerwG: Keine Tötungsgefahr für nicht gelistete Vogelarten
Ist die Annahme einer signifikant erhöhten, betriebsbedingten Tötungsgefahr für Vogelarten, die nicht in der Liste der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG enthalten sind, wie beispielsweise dem Graureiher, von vornherein ausgeschlossen? Das BVerwG beantwortete die Frage klar: Welche Arten eine betriebsbedingte Kollisionsgefährdung aufweisen, wird in der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG abschließend für die Arten festgelegt ohne zwischen Exemplaren oder Ansammlungen der aufgezählten Brutvogelarten zu unterscheiden