25.08.2023
Eine neverending Story – Start der BNK-Pflicht soll nun doch auf den 01.01.2025 verschoben werden
Bereits seit dem EEG 2017, konkret seit dessen Fassung vom 13.05.2019 (wir berichteten hier), ist vorgesehen, dass Betreiber von Windenergieanlagen an Land ihre Anlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung auszustatten haben. Der Gesetzgeber war hier trotz zahlreicher mahnender Stimmen aus der Branche zunächst mit einem sehr ambitionierten Zeitplan angetreten. Ursprünglich sollte die BNK-Pflicht bereits ab dem 01.07.2020 greifen. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass weder die gesetzlichen Grundlagen für ihre Einführung noch die tatsächlichen Voraussetzungen – Stichwort: Baumusterprüfstellen – zu ihrer Umsetzung gegeben waren. Entsprechende Systeme mussten überhaupt erst entwickelt, zertifiziert und zugelassen werden. Schließlich waren bis zu 15.000 Anlagen aus- bzw. nachzurüsten. Innerhalb eines Jahres und, wie sich nun zeigt, auch innerhalb von vier Jahren war das schlechterdings nicht zu schaffen. Mehrfach mussten das Gesetz und der BNK-Startermin deshalb seitdem geändert werden, damit Anlagenbetreiber nicht Gefahr laufen, nach § 52 EEG pönalisert zu werden.
Weitere News unter Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK):