Mit der Verkündung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 22.10.2020 steht fest: Am 01.12.2020 treten wesentliche Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im BGB in Kraft, die den Markthochlauf der Elektromobilität in und an Gebäuden fördern sollen. Proaktive Wohnungseigentümer und Mieter erhalten erstmals durchsetzbare Ansprüche auf Einrichtung von Ladeinfrastruktur für E-Mobile, Wohnungseigentümergemeinschaften werden durch Änderung der Beschlussmehrheit für […]