Energy Sharing startet in Deutschland: Neue Möglichkeiten für erneuerbare Energien
Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland offiziell möglich. Mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schafft der Gesetzgeber erstmals einen rechtlichen Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen können ihren erzeugten Strom nun über das öffentliche Netz mit anderen Verbrauchern teilen. Mit dieser Regelung setzt Deutschland eine europäische Vorgabe um. Ziel ist es, die Nutzung von grünem Strom zu erleichtern und die Energiewende vor Ort zu stärken.
Was bedeutet Energy Sharing?
Bislang konnten Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Strom selbst verbrauchen, direkt vermarkten oder ins öffentliche Netz einspeisen. Durch Energy Sharing kommt nun eine weitere Option hinzu. Anlagenbetreiber können ihren Strom direkt mit Letztverbrauchern teilen. Die Stromlieferung erfolgt dabei über das öffentliche Verteilnetz. Dadurch erhalten mehr Menschen Zugang zu lokal erzeugter erneuerbarer Energie. Gleichzeitig lassen sich überschüssige Strommengen flexibler vermarkten.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für Energy Sharing kommen Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie sogenannte Grünstromspeicher infrage. In diesen Speichern darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen gespeichert werden. Anlagenbetreiber müssen zudem bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Sie müssen entweder als natürliche Person handeln oder eine der in § 42c EnWG genannten Rechtsformen nutzen. Außerdem richtet sich das Instrument nicht an größere Unternehmen und darf nicht gewerblich betrieben werden.
Auch auf Seiten der Stromabnehmer gelten Voraussetzungen. Die Empfänger müssen Letztverbraucher sein. Das können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sein, die den Strom für den eigenen Bedarf beziehen.
Voraussetzung ist zudem ein spezieller Energy-Sharing-Vertrag. Dieser muss unter anderem den Verteilungsschlüssel für die Strommengen und die Preisregelungen enthalten. Die Stromlieferung erfolgt dabei über das öffentliche Elektrizitätsverteilnetz. Aufgrund dieser Netznutzung fallen allerdings grundsätzlich Netzentgelte und Umlagen für die geteilten Strommengen an.
Räumlicher Geltungsbereich und technische Anforderungen
Zum Start ist Energy Sharing auf das Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers beschränkt. Dadurch stehen zunächst vor allem lokale Projekte im Fokus. Ab dem 1. Juni 2028 soll sich der Anwendungsbereich erweitern. Dann soll auch das Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers einbezogen werden. Dadurch können künftig auch Verbraucher profitieren, die weiter von der Stromerzeugungsanlage entfernt sind.
Für die technische Umsetzung gelten klare Vorgaben. Stromerzeugung und Stromverbrauch müssen im Viertelstundentakt erfasst werden. In vielen Fällen wird dafür der Einsatz intelligenter Messsysteme erforderlich sein.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Trotz der neuen Möglichkeiten stehen viele Projekte noch vor praktischen Herausforderungen. Offen bleibt beispielsweise, ob alle Verteilnetzbetreiber die technischen Anforderungen bereits vollständig erfüllen können. Besonders der langsame Rollout intelligenter Messsysteme könnte die Umsetzung erschweren. Hinzu kommen fehlende technische Standards.
Auch die Wirtschaftlichkeit von Energy Sharing wird diskutiert. Branchenverbände haben bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass Netzentgelte und Umlagen die finanziellen Vorteile begrenzen könnten. Zusätzlichen Aufwand verursachen außerdem die umfangreichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung.
Fazit: Energy Sharing als wichtiger Schritt für die Energiewende
Mit Energy Sharing erhält die dezentrale Energiewende in Deutschland einen wichtigen Impuls. Die neue Regelung ermöglicht eine stärkere lokale Nutzung erneuerbarer Energien und eröffnet neue Vermarktungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber. Ob sich das Instrument in der Praxis durchsetzt, wird sich jedoch erst in den kommenden Jahren zeigen. Technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen müssen noch geklärt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden und beraten Sie gern, sollten Sie Energy Sharing betreiben wollen.