11.03.2025
Eingriff in das Landschaftsbild: Bayern reduziert Ersatzgeld für WEA
Bayern reduziert und stundet das Ersatzgeld, das Projektierer von Windenergieanlagen für den Eingriff in das Landschaftsbild zahlen müssen. Voraussetzung ist, dass diese Vorhaben innerhalb von ausgewiesenen oder auch erst künftigen Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten der Regionalpläne geplant sind.