19.02.2025
Neue Einschränkung für Vorbescheide nach § 9 Abs. 1a BImSchG
Alsbald wird eine Einschränkung der speziell für Windenergieanlagen geltenden Regelung für Vorbescheide nach § 9 Abs. 1a BImSchG in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem "Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau" zugestimmt.