14.04.2020
Schaffung von Wohnraum trotz hoher Lärmbelastung
Das OVG Lüneburg hat die Planungsspielräume von Gemeinden bei der Schaffung von Wohnraum mittels Bebauungsplan gestärkt. Demnach ist die Ausweisung von Wohngebieten selbst dann möglich, wenn die Außenpegel sogar die Gesundheitsgefährdungsschwelle überschreiten.