Energiesammelgesetz in Kraft
Nach seiner Verkündung am 20.12.2018 ist das Energiesammelgesetz (EnSaG) am 21.12.2018 erwartungsgemäß in Kraft getreten (BGBl. I, S. 2549 ff.). Damit sind zum Teil erhebliche Änderungen im EEG, KWKG und EnWG auf den Weg gebracht worden.
Viel Gutes …
Vor allem die Einführung von Sonderausschreibungen für Wind und PV sowie Klarstellungen – etwa bei lange offenen Messfragen – werden in der Branche sicher auf positive Resonanz stoßen. (Wir berichteten hier und hier.)
… aber auch Bedenkliches
Teil dieses Gesetzes ist unter anderem aber auch das neue Erfordernis nach § 9 Abs. 8 EEG 2017, Windenergieanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszustatten. (Wir berichteten hier). Diese Forderung war in der jetzt in Kraft getretenen Form zwar bereits im Gesetzentwurf vorgesehen. Die Bedenken gegen die Regelung und Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung bestehen aber weiterhin fort. Die Verortung der Nachtkennzeichnung innerhalb des EEG ist schlichtweg sachfremd: Es auferlegt den Betreibern von Bestandsanlagen zusätzliche Kosten, und das Regelbeispiel von Transponder-Erfassungsgeräten benachteiligt Entwickler und Unternehmer anderer Erfassungssysteme. Eine hierzu entsprechende Einführung der Transponderpflicht für Luftfahrzeuge führt außerdem zur Abweichung von den Vorgaben für den einheitlichen europäischen Luftraum in der VO (EU) 923/2012. Die Einführung dieser bislang nicht vorgesehenen Transponderpflicht wird erst in der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) am 01.08.2019 in Kraft treten.