04.02.2019

Flexdeckel bald erreicht

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jüngst die aktuellen Zahlen zur bisherigen Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie veröffentlicht (hier). Laut Mitteilung des Fachverbands Biogas e.V. hat sich der Zubau für die Flexprämie Stand Dezember 2018 mittlerweile auf nahezu 900 MW aufsummiert. Demnach ist der vom EEG 2017 aktuell vorgesehene Flexdeckel von 1 GW fast erreicht.

Flexprämie vielfach einzige Möglichkeit der Anlagenerweiterung

Seit dem EEG 2014 sind dem Zubau von Bestandsanlagen durch Einführung der Höchstbemessungsleistung enge Grenzen gesetzt. Eine Anlagenerweiterung ist daher vielfach nur über die Flexibilitätsprämie noch wirtschaftlich. Gemäß § 50b EEG 2017 können Betreiber von Biogasbestandsanlagen vom Netzbetreiber über einen Zeitraum von 10 Jahren Zahlungen für die Bereitstellung zusätzlich installierter Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung verlangen. Mit der Flexprämie können Bestandsanlagen zudem auf die Anforderungen einer etwaigen Anschlussförderung nach dem EEG vorbereitet werden.

Trotz Änderungen im EEG 2017 weiterhin dringender Handlungsbedarf

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber die Inanspruchnahme der Flexprämie auf den Zubau einer Leistung von 1.350 MW begrenzt. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Zubau von 25 MW zeichnete sich bereits Mitte 2018 ab, dass der Flexdeckel schon im August 2019 erreicht sein könnte. Aus diesem Grunde waren die Regelungen zur Flexibilitätsprämie mit dem Energiesammelgesetz (EnSaG, wir berichteten hier und hier) geändert worden, vor allem um bereits angeschobenen Projekten noch ausreichend Zeit zur Umsetzung nötiger Maßnahmen zu verschaffen.

Zwar senkte der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang die Zubaugrenze zunächst auf 1 GW. Er verlängerte dafür allerdings die Umsetzungsfrist. Demnach verbleiben den Anlagenbetreibern nach dem von der BNetzA bekannt gemachten Erreichen des Deckels noch 15 Monate, um ihre Anlagen zu flexibilisieren und dies beim Marktstammdatenregister (wir berichten zuletzt hier) zu melden. Angesichts der zuletzt massiv gestiegenen Inanspruchnahme der Flexprämie könnte der Deckel nun schon in den kommenden zwei bis drei Monaten erreicht sein. Etwa nötige Flexibilisierungsmaßnahmen müssen daher unter Umständen bereits Mitte 2020 abgeschlossen sein.

Sorgfältig planen – Rechtsrat einholen!

Anlagenbetreiber, die ihre Anlage noch mit Förderungen flexibilisieren wollen, sollten daher umgehend die Planung aufnehmen. Dabei ist höchste Sorgfalt angezeigt. Denn neben der technischen Eignung für einen bedarfsgerechten Anlagenbetrieb (nachzuweisen durch ein Umweltgutachten) sind vielfach auch genehmigungsrechtliche Fragen zu beachten. Dies vor allem dann, wenn sich die Anlage im Außenbereich befindet oder wenn eine Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG erforderlich wird. Wer hier nicht eine böse Überraschung erleben und viel Geld verbrennen will, sollte daher unbedingt vorab rechtlichen Rat einholen. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

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