29.11.2019

Update zum Kohleausstiegsgesetz – Fliegen die Erneuerbaren raus?

Die massive Kritik der Windenergiebranche sowie insbesondere auch der Bundesländer am ersten Referentenentwurf am Kohleausstiegsgesetz (wir berichteten dazu hier, hier und hier) zeigt  erste Wirkung. Im BMWi ist man offenbar tätig geworden und hat in einem vom  26.11.2019 datierenden, abgeänderten Referentenentwurf sämtliche die erneuerbaren Energien betreffenden Gesetzesänderungen aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen.

Damit wird im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes zunächst wohl die angedachte Regelung zu den pauschalen Abständen von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung vorerst nicht in das parlamentarische Beratungsverfahren eingeführt (unsere News dazu lesen Sie hier). Auf der anderen Seite werden aber auch die angekündigten und dringend nötigen Änderungen im EEG (es sollten insbesondere der PV-Deckel fallen und die Sonderregelungen für die Bürgerwindenergiegesellschaften gestrichen werden; wir berichteten hier) zunächst nicht auf den Weg gebracht. Auch die angedachten Änderungen in der VwGO und im BImSchG sollen nun offenbar verschoben werden.

Dem Vernehmen nach sind die ursprünglich angedachten Änderungen zu den Erneuerbaren allerdings nicht vom Tisch. Vielmehr ist offenbar beabsichtigt, die diesbezüglich adressierten Problempunkte in der für 2020 angedachten großen EEG-Novelle umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wird man die weitere Entwicklung abwarten und insbesondere die Frage im Blick behalten müssen, in welcher Form das Kohleausstiegsgesetz letztlich in den Bundestag eingebracht wird. Auch dürfte es dringend angezeigt sein, den Druck auf die politisch Verantwortlichen hochzuhalten.

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