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Autor: kupke

26.11.2025

BVerwG ergänzt „Fahrplan“ zum Habitatschutz

Die Entscheidungsgründe zum Urteil des BVerwG vom 12.09.2025 liegen nunmehr vor. Das Gericht ergänzt darin den „Fahrplan“ für den Habitatschutz und die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung. Zudem trifft das Gericht wichtige Klarstellungen zur Artenschutzprüfung und zu § 6 WindBG. Es lässt aber auch Fragen offen.
15.09.2025

Update: BVerwG weist Revision zurück

Am 11.09.2025 verhandelte das BVerwG zu wichtigen Fragen des Habitatschutzes, des Artenschutzes und des § 6 WindBG. Vorausgegangen war ein Urteil des OVG Lüneburg. Das BVerwG hat nun die Revision der Vorhabenträgerin zurückgewiesen, aber wichtige Klarstellungen zum Prüfungsmaßstab für den Habitatschutz und Artenschutz getroffen.
08.05.2025

Änderungsgenehmigung nach §16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG

Das OVG Berlin-Brandenburg hat wichtige Klarstellungen zur Änderungsgenehmigung nach § 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG getroffen. Es hat sich dort mit zentralen Fragen zum Prüfungsumfang und zur Reichweite einer solchen Änderungsgenehmigung auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt standen dabei zwei Streitpunkte. Zum einen ging es um die Frage, ob § 16b Abs. 1 S. 3 BImSchG - der die Einholung weiterer Zustimmungserfordernisse anderer Behörden vorsieht - auch auf die Änderungsgenehmigung für geringfügige Anlagenänderungen nach § 16b Abs. 7 S. 3 BImSchG anwendbar ist. Zum anderen war zu klären, inwieweit der Änderungsgenehmigung nach § 16b Abs. 7 S. 3; Abs. 8 BImSchG trotz eingeschränkten Prüfungsprogramms Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG zukommt.
11.01.2024

Gemeindeöffnungsklausel tritt am 14.01.2024 in Kraft

Die Gemeindeöffnungsklausel wird am 14.01.2024 in Kraft treten. Durch die neue Regelung des § 245e Abs. 5 BauGB können Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergie auch dort bereitstellen, wo ein übergeordneter Raumordnungsplan die Windenergienutzung eigentlich ausschließt. Anforderung für eine entsprechende Zielabweichung ist lediglich, dass der Raumordnungsplan für die vorgesehenen Flächen nicht bereits eine andere mit der Windenergie unvereinbare Nutzung vorsieht.
02.12.2022

Brandenburg: Moratorien für Windenergieanlagen beendet

In Brandenburg wurden die Moratorien für Windenergieanlagen durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg für alle betroffenen Planungsregionen beendet. Hierzu hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung am 25.10.2022 die Aufhebung der Planeinleitungsbeschlüsse für die Regionen Uckermark-Barnim, Oderland-Spree. Havelland-Fläming und Prignitz-Oberhavel bekanntgemacht. Grund für die Beendigung der Moratorien sei das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen (WaLG) des Bundes. Diese entziehe den befristenten Gnehmigungsverboten für Windenergieanlagen die Grundlage.
02.11.2022

10H-Regelung: Bayerns kleiner Abschied

Der bayerische Landtag hat am 27.10.2022 eine Änderung der bayerischen Bauordnung beschlossen. In Kraft tritt diese zum 16.11.2022 bzw. 31.05.2023. Kernstück der Änderung bildet die Einführung neuer Ausnahmetatbestände von der geltenden 10H-Regelung sowie die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes. Für die Windenergienutzung ergeben sich damit neue Potenziale. Wie groß diese tatsächlich ausfallen, wird sich gerade unter Berücksichtigung der teilweise sehr engen Formulierung der Ausnahmetatbestände  aber erst noch zeigen müssen.
06.04.2022

Windenergienutzung muss im Vorranggebiet tatsächlich möglich sein – OVG Lüneburg

Das OVG Lüneburg stellt klar, Windenergienutzung muss in einem ausgwiesenen Vorranggebiet tatsächlich möglich sein. Die Einbeziehung von Flächen in ein Vorranggebiet, die der Windenergienutzung nicht hinreichend sicher zur Verfügung stehen, ist ein beachtlicher Abwägungsfehler. Das hat das OVG Lüneburg im Februar entschieden und das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Uelzen (RROP 2019) für unwirksam erklärt.
26.01.2022

1000m-Mindestabstand für WEA in Sachsen – Der „große“ Kompromiss?

Der 1000m-Mindestabstand für WEA zu Wohnbebauung ist durch das sächsische Regierungskabinett in einen Gesetzentwurf gegossen worden. Staatsminister für Regionalentwicklung und Bau, Thomas Schmidt (CDU) verspricht mit der Gesetzesänderung die Stärkung der Akzeptanz der Windenergie vor Ort und einen Zuwachs an Flächen, die für die Windenergie zur Verfügung gestellt werden können. Ob die geplante Gesetzesänderung tatsächlich einen Grund für optimistische Stimmung in der Windenergiebranche darstellt, erscheint aber mehr als fraglich. Denn bei dem 1000m Mindestabstand handelt sich um keine Öffnung für die Windenergie, sondern um eine weitere Beschränkung mit einigen - als großen Kompromiss beschworenen - Rückausnahmen.
26.11.2021

Abschaltzeiten zur Senkung des Tötungsrisikos geeignet

Abschaltzeiten für Windenergieanlagen im Genehmigungsbescheid können nach einer Entscheidung des OVG Greifswald aus dem Oktober einen Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot auch im empfohlenen Mindestabstand bzw. Ausschlussbereich verhindern. Ferner bilde das Helgoländer Papier nicht den allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft ab.
29.07.2021

Abschaltzeiten für den Artenschutz als Nebenbestimmungen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Mai dieses Jahres entschieden, dass es sich bei diesen Abschaltzeiten für Fledermäuse um Nebenbestimmungen handelt. Diese können vom Betreiber der Anlage isoliert mit einer Klage angefochten werden