14.11.2019
Mindestabstände für Windenergieanlagen verstecken sich im Kohleausstiegsgesetz
Der Referentenentwurf des geplanten Kohleausstiegsgesetzes sieht die Einführung pauschaler Mindestabstände von 1.000 m zwischen Windenergieanlagen und bestimmten Wohnnutzungen unter Neueinfügung des § 35a BauGB vor. Eine Ausnahme für Repowering ist nicht vorgesehen. Die Länder sollen den Abstand reduzieren, die Gemeinden aber auch erweitern können!