20.12.2019

Kurz und Knackig

In unserer Reihe „Kurz und Knackig“ informieren wir Sie kurz zusammengefasst über aktuelle Meldungen aus Energiepolitik und Energierecht.

Meldungen vom 20.12.2019

+++ Smart-Meter-Rollout rückt näher – BSI zertifiziert drittes Smart Meter Gateway +++ Bundesnetzagentur veröffentlicht Ausschreibungsergebnisse Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Dezember 2019 +++

Smart-Meter-Rollout rückt näher – BSI zertifiziert drittes Smart Meter Gateway

Am 19.12.2019 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Zertifizierung des dritten Smart Meter Gateways ausgesprochen (Pressemitteilung abrufbar hier). Damit liegt nun die Zertifizierung für drei voneinander unabhängige Hersteller von Smart Meter Gateways vor, was nach § 30 MsbG eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn des verpflichtenden Smart-Meter-Rollouts ist. Zusätzlich ist erforderlich, dass das BSI die technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen auf Basis einer Marktanalyse förmlich feststellt. Dies ist nach Mitteilung des BSI für Anfang 2020 vorgesehen.

Sobald die Feststellung des BSI vorliegt, sind grundzuständige Messstellenbetreiber nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und des dort vorgesehenen Zeitplans zum Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtet. Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dann nicht mehr verbaut werden.

Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse Windenergie an Land zum 1. Dezember 2019

Am 20.12.2019 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Dezemberausschreibung für Windenergie an Land veröffentlicht (abrufbar hier). Zum ersten Mal seit mehr als einem Jahr war die Ausschreibung wieder leicht überzeichnet. Auf das ausgeschriebene Volumen von 500 MW gingen insgesamt Gebote im Umfang von gut 685 MW ein. Ob dies allerdings ein Anzeichen für eine Trendwende bei der Windenergie an Land ist, lässt selbst die Bundesnetzagentur offen.

56 der 76 eingereichten Gebote erhielten einen Zuschlag, zwei Gebote mussten wegen vermeidbarer Formfehler ausgeschlossen werden. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert sank gegenüber der Vorrunde (6,20 ct/kWh) leicht auf 6,11 ct/kWh, was auf die verbesserte Wettbewerbssituation zurückgeführt wird. Bürgerenergiegesellschaften spielten nur eine untergeordnete Rolle, insgesamt wurden acht Zuschläge erteilt.

Meldungen vom 29.11.2019

+++ Höchstwert für Windenergieanlagen an Land bleibt 2020 unverändert +++ Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für Biomasse und gemeinsame Ausschreibung +++ Änderungen der EEG-Umlage für KWK-Anlagen in Kraft getreten +++ Bisher kaum Erlaubnisanträge für Stromsteuerbefreiung bei den Hauptzollämtern eingegangen +++

Höchstwert für Windenergieanlagen an Land auch in 2020 bei 6,20 ct/kWh

Die Bundesnetzagentur hat am 29.11.2019 den Höchstwert für die Ausschreibungen von Windenergie an Land auch für das kommende Jahr auf 6,20 ct/kWh festgelegt (abrufbar hier). Damit hat die Bundesnetzagentur zum zweiten Mal in Folge von der ihr gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den zulässigen Höchstwert niedriger festzusetzen, als der Mechanismus im EEG dies vorgesehen hätte.

Hintergrund: Nach § 36b Abs. 2 EEG 2017 bestimmt sich der zulässige Höchstwert je Ausschreibungsrunde aus dem um 8 Prozent erhöhten Durchschnitt des jeweils höchsten bezuschlagten Gebots der letzten drei Gebotstermine. Aufgrund der anhaltenden Unterzeichnung sämtlicher Ausschreibungsrunden im Jahr 2019 war jeweils mindestens ein Gebot zum bzw. nahe am Höchstwert bezuschlagt worden. Die gesetzlich vorgesehene Berechnung des Höchstwertes für die Ausschreibungsrunde Februar 2020 hätte demzufolge zu einem Höchstwert von 6,70 ct/kWh geführt. Setzt sich der Trend – wie derzeit zu erwarten – unverändert fort, wären zum Jahresende Höchstwerte von bis zu 7,74 ct/kWh aufgerufen worden.

Dies überschreitet nach Auffassung der Bundesnetzagentur die durchschnittlichen Stromgestehungskosten. In Anlehnung an ein Gutachten der Deutsche Windguard GmbH (abrufbar hier) beziffert die Bundesnetzagentur die durchschnittlichen Stromgestehungskosten auf 6,17 ct/kWh und hält vor diesem Hintergrund auch für das gesamte Jahr 2020 den bisher geltenden Höchstwert von 6,20 ct/kWh für angemessen.

Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für Biomasse und gemeinsame Ausschreibung bekannt

Bereits am 25.11.2019 gab die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde November 2019 für Biomasse sowie für die gemeinsame Ausschreibung von Solar und Wind an Land bekannt.

Wenngleich in der Biomasseausschreibung fast die dreifache Anzahl an Geboten im Vergleich zur Vorrunde (wir berichteten hier) eingereicht wurde, war das ausgeschriebene Volumen von gut 133 MW erneut deutlich unterzeichnet. Lediglich 50 Gebote in einem Umfang vom 76,8 MW erhielten einen Zuschlag. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert lag mit 12,47 ct/kWh nur leicht über dem Niveau der Vorrunde. Erneut mussten etwa 10 Prozent der Gebote aufgrund vermeidbarer Formfehler ausgeschlossen werden. Gerade Bestandsanlagenbetreibern, die zur Erlangung der Anschlussförderung an der Ausschreibung teilnehmen möchten, sei daher vorherige rechtliche Beratung unbedingt angeraten.

Die gemeinsame Ausschreibung wurde unverändert von Geboten für Solaranlagen dominiert. Wie bereits in der Vorrunde (wir berichteten hier) gab es kein einziges Gebot für Windenergieanlagen. Das Ausschreibungsvolumen von 200 MW war deutlich überzeichnet. Insgesamt 37 Gebote mit einem Umfang von 202,593 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag mi 5,40 ct/kWh einen halben Cent über den Ergebnissen der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung.

Änderungen der EEG-Umlage für KWK-Anlagen in Kraft getreten

Nachdem der Bundestag bereits vor der Sommerpause die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes beschlossen hatte (wir berichteten hier), wurde das Gesetz nun mit erheblicher Verzögerung am 25.11.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind insbesondere die Änderungen der EEG-Umlage bei Eigenversorgung aus KWK-Anlagen rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Unabhängig von der installierten Leistung der Anlagen und der spezifischen Auslastung zur Eigenversorgung gilt nun wieder ein einheitlicher Umlagesatz von 40 %. Eine Ausnahme gilt nur noch Nur für das Abrechnungsjahr 2018 ist noch die vorherige leistungsabhängige Regelung anzuwenden.

Bisher kaum Erlaubnisanträge für Stromsteuerbefreiung bei den Hauptzollämtern eingegangen

Anlagenbetreiber, die den in ihrer Anlage erzeugten Strom auch selbst verbrauchen, seien nochmals darauf hingewiesen, dass bis zum 31.12.2019 ein Antrag auf Erteilung einer Einzelerlaubnis zur stromsteuerfreien Entnahme beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden muss (wir berichteten hier). Davon ausgenommen sind nur EE-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 1 MW und hocheffiziente KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 50 kW.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen seien von den erwarteten 40.000 Anträgen bisher nur rund 1.200 Anträge eingegangen. Anlagenbetreiber sollten daher dringend prüfen (lassen), ob sie der Erlaubnispflicht unterliegen. Zudem sollte ausreichend Zeit für die durchaus komplexe Antragstellung eingeplant werden.

Meldungen vom 18.10.2019

+++ Bundesrat streicht PV-Deckel +++ Neuer WEA-Erlass in Rheinland-Pfalz +++ EEG-Umlage steigt 2020 auf 6,756 Ct/kWh  +++ BNetzA gibt Ausschreibungsergebnisse für Wind und PV bekannt +++

Bundesrat beschließt Streichung des 52-GW-Deckels bei PV-Anlagen im EEG

Auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 11.10.2019 die Streichung des für die Förderung von PV-Anlagen geltenden Förderdeckels beschlossen (siehe hier) und damit die im Klimapaket der Bundesregierung angekündigte Änderung des EEG (siehe hier) angeschoben. Hintergrund der angedachten Gesetzesänderung ist die Abwendung des absehbaren Markteinbruchs bei der Neuinstallation von Photovoltaikanlagen im Segment bis 750 kWp (wir berichteten zuletzt hier).

Konkret sollen die Absätze 5 und 6 des § 49 EEG 2017 gestrichen werden. Dort ist bislang das Ende der gesetzlichen Förderung von neuen, nicht ausschreibungspflichtigen Anlagen nach Überschreiten einer Gesamtsamtleistung aller nach dem EEG geförderten PV-Anlagen von 52 GW verankert. Nach den aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur (siehe hier) betrugt der Gesamtzubau Ende August 2019 knapp 48,7 GW, was unter Berücksichtigung der zuletzt festzustellenden Zubaurate ein Überschreiten des Deckels im kommenden Jahr erwarten lässt. Die nun in die Wege geleitete Abschaffung des Deckels war daher von der Branche seit langem gefordert worden. Der Gesetzesentwurf ist mittlerweile dem Bundestag zugeleitet worden, der den Gesetzentwurf der Länderkammer noch absegnen muss. Wir halten Sie über den Fortgang im Gesetzesänderungsverfahren auf dem Laufenden.

Neuer WEA-Erlass in Rheinland-Palz

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz arbeitet einer Meldung der Rheinzeitung zufolge derzeit an einem neuen Windenergieerlass und will diesen möglicherweise Anfang November fertigstellen. Um den stockenden Ausbau der Windenergie voranzubringen, möchte Umweltministerin Ulrike Höfken bislang unnötig strenge Genehmigungsvoraussetzungen anpassen.

So soll im neuen Erlass offenbar eine geringere Abstandsvorgabe zu Rotmilan-Horsten verankert werden. Denn der Rotmilanpopulation sei stabil und werde durch Windenergieanlagen nicht geschädigt, so die Minsterin. Zudem will die Ministerin den im Landesentwicklungsplan (LEP IV) für Repoweringvorhaben geregelten 900m-Abstand zu Wohnnutzungen ausweiten. Nach der aktuell geltenden – ziemlich komplizierten – LEP IV-Vorgabe darf auch im Falle eines Repowerings nur dann bis 900m herangebaut werden, wenn künftig am Standort mindestens zwei WEA errichtet werden könnten. Gleichzeitig müsste sich aber das bisherige Anlagenpotenzial in der Fläche um mindestens 1/4 reduzieren und sich trotzdem die bisherige Anlagenleistung verdoppeln. Ansonsten sind 1.000m bzw. sogar 1.100m einzuhalten. Ebenso sollen die bisherigen Forderungen zum Schutz von Drehfunkfeuern angepasst werden.

EEG-Umlage steigt 2020 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde

Nach Meldung der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber vom 15.10.2019 steigt die EEG-Umlage im Jahr 2020 erstmals seit zwei Jahren wieder. Im kommenden Jahr klettert die Umlage demnach um 0,35 Cent pro Kilowattstunde auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde (Originalpressemeldung siehe hier). Das ist der dritthöchste Wert seit Einführung der Umlage. Der Anstieg verwundert angesichts an sich gestiegener Börsenstrompreise sowie des zuletzt ins Stocken geratenen Ausbaus der Erneuerbaren etwas. Er ist nach Angaben der ÜNB gleichwohl vor allem durch den Zubau im Bereich Wind und Solar sowie insbesondere mit Blick auf die prognostizierten schwächelnden Spotmarktpreise durch eine weitere Aufstockung der Liquiditätsreserve bedingt. Im Vergleich zur 2019 geltenden Umlagenhöhe bedeutet der Anstieg der Umlage eine Steigerung um etwa 5 Prozent, bezogen auf den derzeitigen durchschnittlichen Gesamtstrompreis von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde (siehe hier) jedoch lediglich etwa 1 Prozent.

BNetzA gibt Ausschreibungsergebnisse für Wind und PV bekannt – Negativtrend setzt sich fort

Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der Oktoberausschreibung für Wind Onshore und PV bekannt gegeben (siehe hier). Der Negativtrend beim Ausbau der Windenergie an Land hat sich demnach auch in der aktuellen Ausschreibungsrunde erwartungsgemäß fortgesetzt. Konkret wurden 25 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 204 MW bezuschlagt. Ausgeschrieben waren 675 MW. Damit liegt erneut eine dramatische Unterzeichnung vor. Der niedrigste Zuschlagswert lag bei 6,19 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,20 ct/kWh, was – wenig verwunderlich – exakt dem von der BNetzA vorgegebenen Höchstwert entspricht.

Im Bereich PV hingegen setzt die positive Tendenz dieses Jahres hingegen erfreulicherweise fort. Es wurden 27 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 152.755 kW bezuschlagt. Damit wurde das Ausschreibungsvolumen dieser Runde von 150 MW voll ausgeschöpft. Das Gebot mit dem niedrigsten Zuschlagswert betrug 4,59 ct/kWh, das mit dem höchsten Zuschlagswert lag bei 5,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,90 ct/kWh. Der zulässige Gebotshöchstwert lag in dieser Runde bei 7,50 ct/kWh.

Meldungen vom 29.08.2019

+++ Rotmilanbestand stabil +++ OVG liegt Tagebau Jänschwalde still +++ Windmessung mittels Lasertechnik +++

Bundesamt für Naturschutz: Rotmilan-Bestand ist langfristig stabil

Das Bundesamt für Naturschutz meldet an die EU-Kommission eine stabile Entwicklung des Rotmilanbestandes. Sowohl im Kurzzeittrend (2004–2016) als auch im Langzeittrend (1988 bis 2016) ist hierzulande eine stabile Bestandsentwicklung für den Rotmilan festzustellen.

OVG Berlin Brandenburg: Stilllegung des Tagebaus Jänschwalde zum 01.09.2019 bestätigt!

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit gestrigen Beschluss vom 28.08.2019 mittels Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus angeordnete Stilllegung des Tagebaus Jänschwalde bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte am 27.06.2019 dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde mit Wirkung ab dem 01.09.2019 stattgegeben. Gegen diesen Beschluss hatten alle Beteiligten, die Deutsche Umwelthilfe, das Landesbergbauamtes und der Tagebaubetreiberin Beschwerde zum OVG erhoben. Diese hat das OVG nun zurückgewiesen.

Das OVG bestätigte den vom Verwaltungsgericht festgestellten Fehler, das Unterbleiben der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ohne eine solche Prüfung könne der Hauptbetriebsplan nicht zugelassen werden. Ebenso sei die von Gericht gesetzte Frist bis 01.09.2019 nicht zu beanstanden. Die vom Landesbergbauamt und vom Tagebaubetreiber beantragte gerichtliche Zulassung eines fortlaufenden Teilbetriebs, der zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit des Tagebaus erforderlich sei, sei ebenfalls nicht zulässig. Denn im Rahmen des Eilverfahrens könne man wegen der Komplexität des Tagebaubetriebs nicht verlässlich zwischen „schädlichen“ und „unschädlichen“ bzw. aus Sicherheitsgründen weiterhin erforderlichen Maßnahmen abgrenzen. Vielmehr sei es Aufgabe der die Bergaufsicht, die zur Sicherung des Tagebaus erforderlichen Maßnahmen mittels einer entsprechenden Anordnung regeln. Eine solche Anordnung hat das Landesamt zwischenzeitlich erlassen.

Damit ist ab übermorgen der komplette Tagebaubetrieb einzustellen.

TÜV Nord: Windmessungen per Laser jetzt möglich

Der TÜV NORD ist jetzt für die Durchführung von Windmessungen mittels Lasertechnologie akkreditiert. Das „Light Detection and Ranging“-Messverfahren (LiDAR) nutzt Lasertechnologie zur Bestimmung atmosphärischer Parameter. Ab sofort kann daher mittels dieses „Fernmessverfahrens“ das jeweilige Windprofil ermittelt werden. LiDAR-Messgeräte können vom Boden aus Windgeschwindigkeiten, Windrichtung und Turbulenzen in bis zu 200 Metern Höhe messen. Das LiDAR-Messgerät soll sich, so der TÜV per Autoanhänger selbst in abgeschiedene und für Baufahrzeuge schwer zugängliche Gegenden bringen und ohne große Vorlaufzeit aufstellen lassen.Damit könnten Ertragsgutachten von Onshore-Windparks im Vergleich zu den bisherigen Mastmessungen deutlich schneller erstellt werden.

Meldungen vom 20.08.2019

+++ PV-Folie – Energie von der Rolle +++ Altmaier lädt zum Krisengipfel +++

PV-Folie – Energie von der Rolle

Seit August hat in Dresden die Serienproduktion von organischer Solarfolie begonnen. Nach mehr als 10 Jahren Forschung und Versuchsproduktion soll die selbstklebende Folie den PV-Markt revolutionieren und bislang unerschlossene Einsatzmöglichkeiten eröffnen.

Dabei ist die Beklebung von Hausdächern und –fassaden möglicherweise nur ein erster Schritt. Auch wenn diese Art der „PV-Installation“ sicherlich kaum genehmigungsrechtliche Fragen aufwirft, dürften sich gleichwohl mehrere rechtliche Fragen stellen. So kann natürlich auch von Dünnschichtfolien eine Blendwirkung auf Nachbarn ausgehen. Dadurch kann u.U. auch der Denkmalschutz betroffen sein. Die unmittelbare Verbindung des Moduls mit der Oberfläche wirft evtl. auch neue Brandschutzfragen auf.

Soweit künftig auch der Einsatz auf Fahrzeugen geplant ist, muss geklärt werden ob und inwieweit sich eine solche Installation auf die Fahrzeugzulassung oder den TÜV auswirkt und, ob und inwieweit der Strom gespeichert werden kann. Schließlich werden sich auch Vergütungs- und Vermarktungsfragen stellen.

Der flexible Einsatz von PV-Folie birgt demnach großes Potenzial, bedarf aber auch noch der rechtlichen Aufarbeitung.

Altmaier lädt zum Krisengipfel

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will die Zeichen der Zeit erkannt haben und lädt zu einem Windenergie-Gipfel am 05.09.2019. Einladungen gingen an Akteure der Windenergie-Branche und der Politik, sowie Vertreter von Genehmigungsbehörden und Bürgerinitiativen.

Es wäre zu wünschen, dass es nicht bei bloßem Aktionismus bleibt – es ist an der Zeit die Windenergie wieder als unverzichtbaren Teil der Klimaschutzpolitik und Energiewende zu begreifen und zu fördern.

In ganz Deutschland wurden im Jahr 2019 bislang so viele Windenergieanlagen errichtet, wie in früheren Jahren allein in Sachsen-Anhalt. In Sachsen und Bayern ist der Ausbau der Windenergie nahezu zum Erliegen gekommen. Grund dafür sind wahre Klagefluten von Anwohnern und Naturschutzverbänden. Dabei ist die Vehemenz, mit der Naturschützer die Energiewende bekämpfen einigermaßen paradox – es fragt sich, wie Atomausstieg, Braunkohleausstieg ohne Erneuerbare, ohne Ausbau von Windenergieerzeugung und Netzausbau zu schaffen sein sollen.

Der Bundeswirtschaftsminister kann hier klare Zeichen setzen – hoffentlich hat er den Mut dazu.

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