News aus dem Jahr
14.11.2019
Mindestabstände für Windenergieanlagen verstecken sich im Kohleausstiegsgesetz
Der Referentenentwurf des geplanten Kohleausstiegsgesetzes sieht die Einführung pauschaler Mindestabstände von 1.000 m zwischen Windenergieanlagen und bestimmten Wohnnutzungen unter Neueinfügung des § 35a BauGB vor. Eine Ausnahme für Repowering ist nicht vorgesehen. Die Länder sollen den Abstand reduzieren, die Gemeinden aber auch erweitern können!
07.11.2019
Keine optisch bedrängende Wirkung von WEA bei 400m Entfernung
Seit ihrem im Oktober beschlossenen Klimaschutzpaket hält nun auch die Bundesregierung ernsthaft einen bundesweiten gesetzlichen Mindestabstand von 1.000m zu Wohnnutzungen für erforderlich - als "Akzeptanzmaßnahme". Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass derartig große Abstände in den seltensten Fällen rechtlich zwingend zum Schutz der Wohnbevölkerung erforderlich sind. Dies bestätigt erfreulicherweise erneut ein diese Woche veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg.