NRW hat einen 1.000 m-Mindestabstand zu Windenergieanlagen beschlossen. Der Landtag hat hierfür konkret die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuch in NRW beschlossen, diese ist seit dem 15.07.2021 in Kraft. Mit dieser Änderung macht das Land NRW von der bundesgesetzlichen Länderöffnungsklausel Gebrauch. Damit müssen in NRW Windenergieanlagen einen 1.000 m-Abstand einhalten zu Wohngebäuden in […]