News aus dem Jahr
22.05.2025
Update: Entscheidungsgründe des BVerwG zu Schall und Einwirkungsbereich
Wie wir bereits am 24.01.2025 berichteten, hat das Bundesverwaltungsgericht zu den schallimmissionsschutzrechtlichen Klassikern "Schall, Irrelevanzkriterium und Einwirkungsbereich" entschieden (Az.: 7 C 4.24). Es gab der Klage eines Betreibers von Windenergieanlagen statt und hob Nebenbestimmungen zur Einschränkung des Nachtbetriebs auf. Nunmehr liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor (siehe hier).
08.05.2025
Änderungsgenehmigung nach §16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG
Das OVG Berlin-Brandenburg hat wichtige Klarstellungen zur Änderungsgenehmigung nach § 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG getroffen. Es hat sich dort mit zentralen Fragen zum Prüfungsumfang und zur Reichweite einer solchen Änderungsgenehmigung auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt standen dabei zwei Streitpunkte. Zum einen ging es um die Frage, ob § 16b Abs. 1 S. 3 BImSchG - der die Einholung weiterer Zustimmungserfordernisse anderer Behörden vorsieht - auch auf die Änderungsgenehmigung für geringfügige Anlagenänderungen nach § 16b Abs. 7 S. 3 BImSchG anwendbar ist. Zum anderen war zu klären, inwieweit der Änderungsgenehmigung nach § 16b Abs. 7 S. 3; Abs. 8 BImSchG trotz eingeschränkten Prüfungsprogramms Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG zukommt.
19.02.2025
Neue Einschränkung für Vorbescheide nach § 9 Abs. 1a BImSchG
Alsbald wird eine Einschränkung der speziell für Windenergieanlagen geltenden Regelung für Vorbescheide nach § 9 Abs. 1a BImSchG in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem "Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau" zugestimmt.
14.06.2024
Update: BImSchG-Novelle in Kraft getreten
Am 9. Juli 2024 ist die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Blick auf die Regelungen zur Erleichterung und Straffung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Kraft getreten. Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 8. Juli 2024 (siehe hier). Meldung vom 14.06.2024 Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Regelungen zur Erleichterung und…
21.12.2023
EU-NotfallVO um ein Jahr verlängert
Am 19.12.2023 hat der Rat der EU-Energieminister eine Verlängerung der sog. „EU-NotfallVO“ (Wortlaut hier) um weitere 12 Monate beschlossen. Die Verordnung gilt nun bis zum 30.06.2025 fort. Dadurch bleiben die unmittelbar aus der EU-NotfallVO geltenden Beschleunigungsvorgaben und Vereinfachungen (etwa für die UVP bei Repoweringvorhaben) ein weiteres Jahr gültig und nutzbar. Zudem besteht die Hoffnung, dass durch die Verlängerung der EU-NotfallVO als „Interimslösung“ den nationalen Gesetzgebern mehr Zeit für die Umsetzung der RED III Richtlinie verschafft, ohne dass es beispielsweise zu den befürchteten Unklarheiten und Lücken infolge nicht deckungsgleicher Fristen käme (wir berichteten hier). Dies gilt insbesondere auch für die europarechtliche Grundlage des § 6 WindBG, dessen bisherige Frist für Antragsteller (aktuell der 30.06.2024) auf dieser verlängerten Grundlage ebenfalls unproblematisch um ein Jahr verlängert werden kann (und sollte), unabhängig davon, wie fortgeschritten der Umsetzungsstand der RED III Richtlinie sein sollte.
Weitere News unter Beschleunigung des Windenergieausbaus:
20.11.2023
Update: RED III in Kraft – Beschleunigung für den Ausbau der Windenergie
Mit dem heutigen Tag ist nunmehr die Novelle der Erneuerbaren Energien-Richtlinie, die sog. "RED III" in Kraft getreten. Die Richtlinie wurde am 31.10.2023 im Amtblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später, also am 20.11.2023 in Kraft. Damit laufen die Umsetzungsfristen für die Mitgliedstaaten an.
30.06.2023
Update: Überschreitung der TA-Lärm-Richtwerte bei Gasmangellage
Der Bundestag hat am 23.06.2023 die Wiedereinführung der Möglichkeit, Überschreitungen der TA Lärm-Richtwerte während der Gasmangelllage zuzulassen, beschlossen. Angesichts der fortdauernd angespannten energiesicherheitspolitischen Lage soll dafür der zum 16.04.2023 außer Kraft getretene § 31k BImSchG für den Winter 2023/2024 reaktiviert werden.
02.06.2023
OVG Münster – § 2 EEG ermöglicht nicht privilegierte Windenergieanlagen im Außenbereich
Das OVG Münster hat in einem aktuellen und sehr positiven Urteil mit Hilfe von § 2 EEG die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich für planungsrechtlich zulässig erachtet, obwohl diese den 1.000m-Abstand zur Wohnbauung nach dem Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AG BauGB NRW) nicht einhielten und damit als nicht privilegiertes, sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB einzuordnen waren!
14.03.2023
DWD kündigt Anpassung der Schutzbereiche für Wetterradare an
Nachdem die Minister Habeck und Wissing bereits im vergangenen Jahr angekündigt hatten, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) seine bisherigen Anlagenschutzbereiche von 15 km auf 5 km verkleinern werde, um dadurch der Windenergienutzung mehr Raum zu verschaffen (wir berichteten hier), soll diese Ankündigung nunmehr umgesetzt werden. Der DWD hat entsprechend die…
03.03.2023
ROG-Novelle: Bundestag beschließt Entfall der UVP und Artenschutzprüfung
Der Bundestag hat heute die ROG-Novelle und damit u.a. den Entfall der UVP und Artenschutzprüfung in Windenergiegebieten beschlossen. Diese Gesetzesänderung war mit Spannung erwartet worden - könnte sie doch womöglich ein wirklicher "Turbo" für den Ausbau der Windenergie sein. Denn die mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Ausschussfassung nutzt umfangreich die Möglichkeiten der EU-Notfallverordnung.