Regionale Planungsträger versuchen praktisch immer, denkmalgeschützte Bauwerke schon auf Ebene der Regionalplanung vor optischen Beeinträchtigungen zu schützen. Dies gilt im Besonderen für jene Fortschreibungen von Regionalplänen, in denen Vorranggebiete für die Windenergienutzung identifiziert werden sollen. Dabei werden im Rahmen des Planungskonzeptes durchaus weitreichende „Schutz-“ oder „Pufferzonen“ um Kulturdenkmäler gezogen, teilweise bis zur hundertfachen Anlagenhöhe.