In Thüringen sind vor den Parlamentsferien mit der Neufassung der BauO, der Einführung des Windenergiebeteiligungsgesetz und von § 17a LPlG noch einige wichtige Gesetzesänderungen beschlossen worden bzw. in Kraft getreten, die gerade für die Windenergie relevant sind.
Das OVG Münster hält die in NRW mit dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP) forcierte Lenkung des Windenergieausbaus für rechtswidrig. Dies ergibt sich aus einem kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 16.02.2024. Der Landtag hat den Plan aber schon beschlossen.
Gemeinden in Sachsen-Anhalt dürfen auf Grundlage des BauGB in ihren Bebauungsplänen die Abstandsflächen für Windenergieanlagen verkürzen. Das war seit ca. 10 Jahren von oberster, ministerieller Ebene immer wieder bestritten worden. Das Verwaltungsgericht Halle hat das nun mit Urteil vom 01.02.2024 zum ersten Mal richtiggestellt.
Die Gemeindeöffnungsklausel wird am 14.01.2024 in Kraft treten. Durch die neue Regelung des § 245e Abs. 5 BauGB können Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergie auch dort bereitstellen, wo ein übergeordneter Raumordnungsplan die Windenergienutzung eigentlich ausschließt. Anforderung für eine entsprechende Zielabweichung ist lediglich, dass der Raumordnungsplan für die vorgesehenen Flächen nicht bereits eine andere mit der Windenergie unvereinbare Nutzung vorsieht.
Die seit Ende August laufende Beteiligung zum Rohentwurf der Teilfortschreibung "Erneuerbare Energien" des Regionalplans Leipzig-Westsachsen geht diese Woche zu Ende. Wer sich durch die schon jetzt ziemlich umfangreichen Planunterlagen durchgearbeitet hat, musste feststellen: Hier will der Planungsverband dem spürbaren Ausbau der Windenergie offenbar Einhalt gebieten!
Das OVG Bautzen hat mit Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 den Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist.
Über vier Monate nach Verkündung seines Urteils über die Normenkontrollanträge gegen den Sachlichen Teilplan Windenergie Mittelthüringen hat das OVG Weimar nunmehr die Entscheidungsgründe veröffentlicht.
Der Bundestag hat heute die ROG-Novelle und damit u.a. den Entfall der UVP und Artenschutzprüfung in Windenergiegebieten beschlossen. Diese Gesetzesänderung war mit Spannung erwartet worden - könnte sie doch womöglich ein wirklicher "Turbo" für den Ausbau der Windenergie sein. Denn die mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Ausschussfassung nutzt umfangreich die Möglichkeiten der EU-Notfallverordnung.
Gemeinden müssen sich bei Bauleitplanverfahren schon ein bischen ranhalten, sonst könnte es mit einer Zurückstellung von Vorbescheiden schwierig werden. So könnte man einen aktuellen Beschluss des OVG Lüneburg zusammenfassen.
Und sie drehen sich doch! Flexible Lösungen statt starrer Regionalplanung? – der sächsische Landtag berät Lange ankündigt, berät der sächsische Landtag nunmehr endlich konkrete Möglichkeiten zur planungsrechtlichen Erleichterung für die Windenergie. In seiner Beschlussempfehlung zum Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 (HBG 2023/2024) spricht sich der Haushalts- und Finanzausschuss für die Einführung eines flexibleren Zielabweichungsverfahrens […]