Gemeinden in Sachsen-Anhalt dürfen auf Grundlage des BauGB in ihren Bebauungsplänen die Abstandsflächen für Windenergieanlagen verkürzen. Das war seit ca. 10 Jahren von oberster, ministerieller Ebene immer wieder bestritten worden. Das Verwaltungsgericht Halle hat das nun mit Urteil vom 01.02.2024 zum ersten Mal richtiggestellt.