Der VGH Mannheim musste kürzlich erneut feststellen, dass Gemeinden sich nach wie vor schwer tun, ein schlüssiges Planungskonzept für einen Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergie zu erstellen. Dies war auch einer Gemeinde in Baden-Württemberg in mehrfacher Hinsicht nicht gelungen, sodass das Gericht den Flächennutzungsplan für unwirksam erklärte.