20.11.2023
Wärmeplanungsgesetz – Neue Privilegierungstatbestände für Biomassenutzung im Außenbereich
Der Bundestag hat am 17.11.2023 mit dem "Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung" (Wärmeplanungsgesetz) u.a. neue Privilegierungstatbestände für Biomassenutzungen im Außenbereich beschlossen. Angesichts der aktuellen energiepolitischen Herausforderungen will der Gesetzgeber die energetische Nutzung von Biomasse im Außenbereich nach § 35 BauGB planungsrechtlich erleichtern, so die Gesetzesbegründung. Hierzu führt § 246d BauGB neue Privilegierungstatbestände ein.