03.09.2019
BFH: Stromsteuer bei Transformations- und Umspannanlagen
Auf Strom, der zur Stromerzeugung verbraucht wird, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG keine Stromsteuer gezahlt werden. So weit, so gut. Doch wann liegt noch ein Stromverbrauch zur Stromerzeugung vor? Gerade im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien beschäftigt diese Frage seit vielen Jahren die Gerichte. In einem aktuellen Urteil hat der BFH nun einen Schlussstrich unter eine weitere Streitfrage gezogen und geurteilt: Für Strom, der in Transformations- und Umspanneinrichtungen einer Photovoltaikanlage verbraucht wird, ist die Stromsteuer zu entrichten.