13.08.2025
BFH schränkt „Kleinen-Versorger-Status“ stark ein
Mit Beschluss vom 19.12.2024 hat der BFH von weiten Branchenkreisen größtenteils unbemerkt zum sogenannten „eingeschränkten Versorgerstatus“ bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 2 MW entschieden. Das höchste deutsche Finanzgericht wirft darin eine jahrelang geübte Verwaltungspraxis der Hauptzollämter (HZA) über den Haufen.