14.05.2019

Umweltministerkonferenz mit deutlichem Signal – 14 Punkte für die Energiewende

Am 10.05.2019 tagten in Hamburg zum 92. Mal die Umweltminister und -senatoren der Bundesländer. Beraten und verhandelt wurde zu insgesamt 56 Tagesordnungspunkten (das Ergebnisprotokoll der Konferenz können Sie hier lesen). Wenig überraschend bildete das Thema „Energie, Klima, Nachhaltigkeit und Verkehr“ einen zentralen Punkt der Konferenz. Dabei adressierten die Umweltminister in erfreulicher Deutlichkeit Hemmnisse für die Energiewende und den Klimaschutz und forderten die Bundesregierung mit insgesamt 14 Punkten dazu auf, umgehend tätig zu werden.

Weg mit Abgaben und Umlagen bei Eigenverbrauch und Drittbelieferung!

Ein besonderes Anliegen war den Umweltministern der Abbau von Abgaben und Gebühren bei der Eigenstrom- und Direktstromnutzung aus Erneuerbaren Energien. Die Ressortchefs erinnerten in diesem Zusammenhang an die im Dezember 2018 im Trilog-Verfahren novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II; hier ) und daran, dass darin vereinbart worden war, EE-basierte dezentrale Stromversorgungskonzepte von Abgaben und Umlagen freizustellen. Gerade im Bereich der EEG-Umlage dürfte dies seit dem Urteil des EuGH vom 28. März 2019 (wir berichteten hier) ohne weiteres umsetzbar sein. Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich – zumindest für das EEG 2012 – festgestellt, dass sowohl die EEG-Förderung wie auch die EEG-Umlage keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV darstellen, und dem nationalen Gesetzgeber somit vor allem bei der Förderung der Erneuerbaren Energien den Handlungsspielraum deutlich erweitert. Vor diesem Hintergrund ist es besonders erfreulich, dass die Umweltminister die Bundesregierung eindringlich an die Möglichkeiten und die Zusagen aus der RED II erinnern.

Förderdeckel bei PV bald erreicht

Darüber hinaus machten die Umweltminister darauf aufmerksam, dass der im EEG 2017 verankerte PV-Förderdeckel von 52 GW bald erreicht ist. Nach § 49 Abs. 5 EEG 2017 fällt zum ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats die Förderung für neue Solaranlagen, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen müssen, weg. Die Regelung wird zwar seit langem diskutiert und auch heftig kritisiert. Dass der Ausbaustand nach Auskunft der Bundesnetzagentur Ende März 2019 allerdings schon bei über 47 GW lag (siehe hier), war zuletzt etwas aus dem Fokus der Allgemeinheit geraten. Berücksichtigt man nämlich die durchschnittlichen Zubauraten der vergangenen Zeit von etwa 400 MW pro Monat, so könnte der Förderdeckel bereits innerhalb der nächsten zwölf Monate ausgeschöpft sein.

Der Appell der Umweltminister ist angesichts dessen umso mehr zu begrüßen, als § 49 Abs. 6 EEG 2017 der Bundesregierung den eindeutigen Auftrag erteilt, rechtzeitig vor Erreichen des Deckels einen Vorschlag für eine Neuregelung der bisherigen Vorschrift vorzulegen. Angesichts der immer knapper werdenden Zeit und des damit sicher steigenden Konkurrenzdrucks ist eine zeitnahe Anpassung des Gesetzes zwingend erforderlich. Zahlreiche Anlagenbetreiber und Projektierer hatten sich zuletzt verstärkt auf das von der Ausschreibung freigestellte Anlagensegment bis max. 750 kW spezialisiert (lesen Sie hier unseren dazu in der ER erschienenen Beitrag). Gerade diesen Marktakteuren ist deshalb dringend zu raten, ihre bereits in Planung befindlichen Projekte zeitnah abzuschließen.

Flexdeckel streichen und Altanlagen eine Zukunftsperspektive bieten

Ähnlich kritisch ist auch der Zeitdruck beim Flexdeckel (wir berichteten hier und hier). Seit Einführung der Höchstbemessungsleistung zum 01.08.2014 ist die Flexibilisierung von bestehenden Anlagen dem Grunde nach die einzige wirtschaftliche Möglichkeit der Anlagenoptimierung. Aber auch hier war der im EEG 2017 auf 1 GW festgelegte Zubaudeckel Ende März 2019 fast erreicht. Konkret dürfte schon in etwa anderthalb Jahren eine EEG-geförderte Erweiterung von Bestandsanlagen nicht mehr möglich sein. Geradezu folgerichtig ist deshalb die an die Bundesregierung gerichtete Aufforderung der Umweltminister, den Flexdeckel umgehend zu streichen.

Flankiert wird dieser Vorschlag von der richtigen Forderung, ausreichende Anschlussregelungen für solche EEG-Anlagen zu schaffen, deren Förderende unmittelbar bevorsteht. Anderenfalls dürften ab 2021 erhebliche Mengen an vorhandenen Erzeugungskapazitäten aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit der in die Jahre gekommenen Anlagen (ersatzlos) wegfallen. (Lesen Sie hierzu auch unseren zweiteiligen Beitrag in der ER, hier). Dies dürfte für das Erreichen der ambitionierten Ausbauziele der Bundesregierung nicht förderlich sein. Deshalb sollte der Bundesgesetzgeber Möglichkeiten einer Anschlussförderung, wie sie etwa für den Biomassebereich vorgesehen ist, dringend erwägen. In diesem Zusammenhang war und ist gerade die Flexprämie ein notwendiges Instrument, um den Anlagenbestand zukunftsfähig zu machen und auf die Erfordernisse des Marktes hin auszurichten.

KWK-Förderung zum Wohl der Energiewende verlängern

Zu begrüßen ist schließlich auch die Forderung der Umweltminister nach einer Verlängerung der Förderungen nach dem KWKG. Denn die KWK ist gleichsam der geborene Partner der Erneuerbaren Energien. Sie ist für das Erreichen der Ziele der Energiewende unverzichtbar. Aktuell werden gemäß § 6 Abs. 1 KWKG neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen aber nur gefördert, wenn sie bis zum 31.12.2025 den Dauerbetrieb aufnehmen. Man darf bezweifeln, ob die hocheffizienten Stromerzeuger zu diesem Zeitpunkt schon verzichtbar sind. Vor diesem Hintergrund verdient der Vorschlag der Umweltminister, den Zeitraum für die Inanspruchnahme von Förderungen nach dem KWKG bis zu einer Anlageninbetriebnahme zum 31.12.2030 zu verlängern, volle Zustimmung.

Freilich, für die Gestaltung der Energiewende zeichnet sich mit EnWG, EEG und KWKG in erster Linie der Bund verantwortlich. Eine Zustimmung der Länder ist nicht zwingend erforderlich. Dennoch, wenn die Länder ihre Interessen bündeln und gemeinsam auftreten, dann wird auch der Bund Alleingänge nur schwerlich durchsetzen und sich sinnvollen Anliegen nur schwer verschließen können. Das zeigt zumindest das entschiedene Vorgehen der Länderkammer im Rahmen der Verabschiedung des NABEG 2.0 (wir berichteten dazu hier), bei dem der Bundesregierung in selten dagewesener Weise trotz klarer Kompetenzverteilung eine Protokollerklärung und damit das Versprechen abgetrotzt wurde, in das EnWG Regelungen zur Power-to-X-Technologie zu implementieren und eine den Ländern missliebige Änderung in diesem Gesetz zeitnah zurückzunehmen (siehe hier, Seite 137, 163 ). Insoweit sind die Beschlüsse der 92. Umweltministerkonferenz hoffentlich als starkes Signal für die Energiewende zu verstehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Copyright by prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | All rights reserved. | Impressum | Datenschutz | Sitemap