28.02.2020
Update: Schleswig-Holstein – Moratorium für Windenergieanlagen verfassungsgemäß
Mit seiner Entscheidung vom 26.02.2020 (Az.: 5 LB 6/19) erachtet das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die in § 18a Landesplanungsgesetz (LaplaG) neugefasste Verlängerung des Moratoriums für Windenergieanlagen bis 31.12.2020 für verfassungsmäßig. Schleswig-Holstein bleibt damit auf absehbare Zeit faktisch für die Windenergienutzung gesperrt.