08.07.2026
OLG Koblenz zu Installation einer PV-Anlage ohne Eintragung in die Handwerksrolle
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) je nach Ausgestaltung als wesentliche Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke einzuordnen sein können. Unternehmen, die entsprechende Leistungen eigenständig anbieten oder ausführen, benötigen daher grundsätzlich eine entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle.
Die Entscheidung hat insbesondere für Unternehmen Bedeutung, die Photovoltaik-Komplettlösungen anbieten und dabei neben der Projektentwicklung oder Vermittlung auch handwerkliche Leistungen übernehmen.