20.03.2019
Themen gehen nicht aus – „Trudelbetrieb“ ist kein Betrieb i.S.d. BImSchG
Das Verwaltungsgericht Oldenburg beschäftigte sich in seinem Beschluss vom 02.10.2018 (12 B 2974/18) mit der Frage, ob der sog. „Trudelbetrieb“ einer Windenergieanlage einen „Betrieb“ i.S.d. BImSchG darstellt. Kurz zum Sachverhalt Eine sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht Windenergieanlagen wurde durch eine Naturschutzvereinigung angegriffen. In…