Die Regierungsfraktionen haben gestern im Ausschuss für Klimaschutz und Energie einen Änderungsantrag für das lang ersehnte Solarpaket vorgelegt. Dieser enthält tatsächlich die Überleitung der bestehenden Windenergiegebiete in Beschleunigungsgebiete, vorgesehen in einem neuen § 6a WindBG, sowie die Verlängerung von § 6 WindBG bis zum 30.06.2025.