News aus dem Jahr
11.12.2025
BVerwG: Keine Tötungsgefahr für nicht gelistete Vogelarten
Ist die Annahme einer signifikant erhöhten, betriebsbedingten Tötungsgefahr für Vogelarten, die nicht in der Liste der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG enthalten sind, wie beispielsweise dem Graureiher, von vornherein ausgeschlossen? Das BVerwG beantwortete die Frage klar: Welche Arten eine betriebsbedingte Kollisionsgefährdung aufweisen, wird in der Anlage 1 zu § 45b BNatSchG abschließend für die Arten festgelegt ohne zwischen Exemplaren oder Ansammlungen der aufgezählten Brutvogelarten zu unterscheiden
26.11.2025
BVerwG ergänzt „Fahrplan“ zum Habitatschutz
Die Entscheidungsgründe zum Urteil des BVerwG vom 12.09.2025 liegen nunmehr vor. Das Gericht ergänzt darin den „Fahrplan“ für den Habitatschutz und die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung. Zudem trifft das Gericht wichtige Klarstellungen zur Artenschutzprüfung und zu § 6 WindBG. Es lässt aber auch Fragen offen.
15.09.2025
Update: BVerwG weist Revision zurück
Am 11.09.2025 verhandelte das BVerwG zu wichtigen Fragen des Habitatschutzes, des Artenschutzes und des § 6 WindBG. Vorausgegangen war ein Urteil des OVG Lüneburg. Das BVerwG hat nun die Revision der Vorhabenträgerin zurückgewiesen, aber wichtige Klarstellungen zum Prüfungsmaßstab für den Habitatschutz und Artenschutz getroffen.
21.12.2023
EU-NotfallVO um ein Jahr verlängert
Am 19.12.2023 hat der Rat der EU-Energieminister eine Verlängerung der sog. „EU-NotfallVO“ (Wortlaut hier) um weitere 12 Monate beschlossen. Die Verordnung gilt nun bis zum 30.06.2025 fort. Dadurch bleiben die unmittelbar aus der EU-NotfallVO geltenden Beschleunigungsvorgaben und Vereinfachungen (etwa für die UVP bei Repoweringvorhaben) ein weiteres Jahr gültig und nutzbar. Zudem besteht die Hoffnung, dass durch die Verlängerung der EU-NotfallVO als „Interimslösung“ den nationalen Gesetzgebern mehr Zeit für die Umsetzung der RED III Richtlinie verschafft, ohne dass es beispielsweise zu den befürchteten Unklarheiten und Lücken infolge nicht deckungsgleicher Fristen käme (wir berichteten hier). Dies gilt insbesondere auch für die europarechtliche Grundlage des § 6 WindBG, dessen bisherige Frist für Antragsteller (aktuell der 30.06.2024) auf dieser verlängerten Grundlage ebenfalls unproblematisch um ein Jahr verlängert werden kann (und sollte), unabhängig davon, wie fortgeschritten der Umsetzungsstand der RED III Richtlinie sein sollte.
Weitere News unter Beschleunigung des Windenergieausbaus:
03.03.2023
ROG-Novelle: Bundestag beschließt Entfall der UVP und Artenschutzprüfung
Der Bundestag hat heute die ROG-Novelle und damit u.a. den Entfall der UVP und Artenschutzprüfung in Windenergiegebieten beschlossen. Diese Gesetzesänderung war mit Spannung erwartet worden - könnte sie doch womöglich ein wirklicher "Turbo" für den Ausbau der Windenergie sein. Denn die mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Ausschussfassung nutzt umfangreich die Möglichkeiten der EU-Notfallverordnung.
29.07.2022
Artenschutzrechtlichen Ausnahme für Windenergieanlagen
Die artenschutzrechtliche Ausnahme für Windenergieanlagen rückt zunehmend in den Focus von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Während die seit jeher in § 45 Abs. 7 BNatSchG enthaltene Ausnahmemöglichkeit bis vor Kurzem eher ein Schattendasein führte, gewinnt sie in den letzten Monaten akut an Bedeutung. Zuletzt hatte der Gesetzgeber am 07.07.2022 das im…
04.04.2022
Neues Eckpunktepapier zum Ausbau der Windenergie
Das Eckpunktepapier hat sich die Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land zum Ziel gesetzt. Darin werden sowohl die Belange die Windenergie als auch die Belange des Artenschutzes berücksichtigt.
26.11.2021
Abschaltzeiten zur Senkung des Tötungsrisikos geeignet
Abschaltzeiten für Windenergieanlagen im Genehmigungsbescheid können nach einer Entscheidung des OVG Greifswald aus dem Oktober einen Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot auch im empfohlenen Mindestabstand bzw. Ausschlussbereich verhindern. Ferner bilde das Helgoländer Papier nicht den allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft ab.
29.07.2021
Abschaltzeiten für den Artenschutz als Nebenbestimmungen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Mai dieses Jahres entschieden, dass es sich bei diesen Abschaltzeiten für Fledermäuse um Nebenbestimmungen handelt. Diese können vom Betreiber der Anlage isoliert mit einer Klage angefochten werden
25.06.2021
OVG Koblenz: Keine harte Tabuzone um einen Rotmilanhorst
Rotmilan und Windenergie – diese beiden Begriffe sind in Deutschland kaum mehr voneinander zu trennen. So überrascht es nicht, dass das OVG Koblenz erneut über die Vereinbarkeit beider zu entscheiden hatte. Allgemein bekannt ist die naturschutzfachliche Vermutung, wonach die Windenergienutzung in einem Umkreis von 1.000m bzw. 1.500m um einen besetzten…