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Autor: lajer

21.12.2023

EU-NotfallVO um ein Jahr verlängert

Am 19.12.2023 hat der Rat der EU-Energieminister eine Verlängerung der sog. „EU-NotfallVO“ (Wortlaut hier) um weitere 12 Monate beschlossen. Die Verordnung gilt nun bis zum 30.06.2025 fort. Dadurch bleiben die unmittelbar aus der EU-NotfallVO geltenden Beschleunigungsvorgaben und Vereinfachungen (etwa für die UVP bei Repoweringvorhaben) ein weiteres Jahr gültig und nutzbar. Zudem besteht die Hoffnung, dass durch die Verlängerung der EU-NotfallVO als „Interimslösung“ den nationalen Gesetzgebern mehr Zeit für die Umsetzung der RED III Richtlinie verschafft, ohne dass es beispielsweise zu den befürchteten Unklarheiten und Lücken infolge nicht deckungsgleicher Fristen käme (wir berichteten hier). Dies gilt insbesondere auch für die europarechtliche Grundlage des § 6 WindBG, dessen bisherige Frist für Antragsteller (aktuell der 30.06.2024) auf dieser verlängerten Grundlage ebenfalls unproblematisch um ein Jahr verlängert werden kann (und sollte), unabhängig davon, wie fortgeschritten der Umsetzungsstand der RED III Richtlinie sein sollte.

Weitere News unter Beschleunigung des Windenergieausbaus:

26.09.2022

Licht und Schatten beim OVG Bautzen

Wenn das OVG Bautzen noch vor wenigen Wochen mit seinem Beschluss vom 10.11.2021 (darüber haben wir berichtet) eine rechtlich sauber hergeleitete Entscheidung getroffen hat und zum Ergebnis kam, dass die Veränderungssperre einer sächsischen Gemeinde rechtswidrig ist, dann trifft dies auf seine neue Entscheidung nicht zu. Im Einzelnen:

Weitere News unter OVG Bautzen macht die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage möglich:

13.06.2022

Zweite Gesamtfortschreibung Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien – Beteiligungsverfahren

Laut Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien beginnt demnächst die erneute Auslegung der gegenüber dem letzten Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien geänderten Planinhalte. Der Planungsverband führt im Verfahren zur Zweiten Gesamtfortschreibung parallel die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durch. Die „Ergänzungsblätter zum Entwurf“…
06.05.2022

BVerfG zum Bürgerbeteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern – Vorfahrt für den Klimaschutz und Energiewende nur mit Bürokratie

Nun liegt die Entscheidung des BVerfG im seit 2017 anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren (1 BvR 1187/17) gegen das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz M-V (Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Mai 2016, BüGembeteilG M-V) vor. Inhalt und Zweck des BüGembeteilG M-V In den Anwendungsbereich…
26.11.2021

OVG Bautzen: Reine Freihalteplanung stellt Negativplanung dar!

Mit seinem Beschluss vom 10.11.2021 hat das OVG Bautzen (1 B 118/21) eine Veränderungssperre außer Vollzug gesetzt. Der alleinige Zweck der durch diese Veränderungssperre gesicherten Planung der Gemeinde bestand darin, Flächen von der Bebauung freizuhalten. Damit konnte auch das Genehmigungsverfahren für ein Windenergievorhaben nicht abgeschlossen werden. Sachverhalt – reine Freihalteplanung…
25.06.2021

OVG Koblenz: Keine harte Tabuzone um einen Rotmilanhorst

Rotmilan und Windenergie – diese beiden Begriffe sind in Deutschland kaum mehr voneinander zu trennen. So überrascht es nicht, dass das OVG Koblenz erneut über die Vereinbarkeit beider zu entscheiden hatte. Allgemein bekannt ist die naturschutzfachliche Vermutung, wonach die Windenergienutzung in einem Umkreis von 1.000m bzw. 1.500m um einen besetzten…
15.03.2021

OVG Münster: Artenschutzrechtliche Ausnahme auf dem Vormarsch

Das OVG Münster hat in seiner Entscheidung vom 12.03.2021 (Az.: 7 B 8/21) klargestellt, dass ein Vorhaben auch dann genehmigungsfähig sein kann, wenn ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot bzgl. Rotmilan vorliegt. Behörden müssen von Amts wegen prüfen, ob auch eine artenschutzrechtliche Ausnahme zugunsten der Windenergie in Betracht kommt. Rechtlicher…
12.03.2021

OVG erklärt Regionalplan Uckermark-Barnim für unwirksam

In seiner Pressemitteilung vom 02.03.2021 berichtet das OVG Berlin-Brandenburg, dass der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ mit drei Urteilen für unwirksam erklärt wurde (Urteile vom 02.03.2021, Az.: OVG 10 A 2.17, 10 A 16.17, 10 A 17.17). Bisher sind die Entscheidungsgründe des OVG noch nicht veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung des Gerichts ergibt sich, der Regionalplan Uckermark-Barnim ist unwirksam und zwar aus formellen Gründen.
08.02.2021

Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein ist unwirksam

Der VGH Mannheim entschied mit Urteil vom 19.11.2020 (5 S 1107/18), dass die Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein vom 09.12.2015 (Kapitel 4.2.5 Erneuerbare Energien – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.2 „Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“) unwirksam ist und gab damit dem Antrag einer Kommune statt. Das genannte Kapitel in der…
21.01.2021

OVG Koblenz zur Einschätzungsprärogative von Behörden

In seiner aktuellen Entscheidung hebt das OVG Koblenz die Einschätzungsprärogative von Behörden hervor. Das Gericht sieht die Heranziehung von aktuellen naturschutzfachlichen Erkenntnissen als von der Einschätzungsprärogative gedeckt und hat mit seinem Urteil vom 06.10.2020 – 1 A 11357/19 die Klage eines Naturschutzverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und…