08.02.2021
Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein ist unwirksam
Der VGH Mannheim entschied mit Urteil vom 19.11.2020 (5 S 1107/18), dass die Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein vom 09.12.2015 (Kapitel 4.2.5 Erneuerbare Energien – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.2 „Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“) unwirksam ist und gab damit dem Antrag einer Kommune statt. Das genannte Kapitel in der…