10.09.2026
Update: BESS im Außenbereich – Die Fachkommission räumt auf!
Seit dem 23. Dezember 2025 gilt: BESS sind im bauplanungsrechtlichen Außenbereich privilegiert – und zwar durch zwei neue Tatbestände in § 35 Abs. 1 BauGB (Nr. 11 und 12), eingeführt durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (BGBl. 2025 I Nr. 348). Was zunächst als…