Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 26.06.2020 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie v. 30.11.2018 mit knapper Mehrheit beschlossen. Damit hat die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen trotz erheblicher Kritik im Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 16.04.2020 keinen Bedarf gesehen, den Regionalplanentwurf vor der Beschlussfassung noch einmal zu überarbeiten.