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News

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16.09.2021

Fachagentur Windenergie an Land veröffentlicht Musterverträge zu § 36k EEG 2021

Seit dem 01.01.2021 ermöglicht § 36k EEG 2021 Betreibern von neuen Windenergieanlagen, betroffene Gemeinden auf freiwilliger Basis finanziell an der Windenergienutzung zu beteiligen (wir berichteten hier). Diese Möglichkeit einer Akzeptanzsteigerung vor Ort stößt in der Branche auf sehr breites Interesse.

Weitere News unter Update: Der Mustervertrag der FA Wind zu § 6 EEG 2021 liegt vor:

15.09.2021

Husumer Appell zur Bundestagswahl 2021 – Branche fordert Bekenntnis zur Windenergie

Im Rahmen der 32. Fachmesse HUSUM Wind haben mehr als 80 Verbände, Unternehmen und Unterstützer – darunter auch die prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – gemeinsam den Husumer Appell zur Bundestagswahl unterzeichnet. Die Unterzeichner fordern von der Politik ein entschlossenes Handeln, das sowohl den Herausforderungen des Klimaschutzes als auch den Erwartungen der…
10.09.2021

EU-Schwarmfinanzierungsverordnung und Schwarmfinanzierungsbegleitgesetz: Neue Regelungen für Plattformen und Projektierer

Schwarmfinanzierung (engl. „Crowdfunding“) ist eine alternative Form der Finanzierung, bei der eine Vielzahl von Investoren Kapital in einzelne Projekte über eine Plattform, i.d.R. ein Onlineportal, investieren. Auch für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien erfreut sich diese Finanzierungsweise, nicht zuletzt aufgrund ihrer Möglichkeit zur direkten Bürgerbeteiligung, steigender Beliebtheit. Für diese…
07.09.2021

Update: Adieu Widerrufsproblematik! – Fachaufsatz veröffentlicht

„Adieu Widerrufsbelehrung und Informationspflichten (?) – Zu den Auswirkungen des BGH-Urteils vom 02.09.2020 – XI ZR 219/19 – auf Grundstücksnutzungsverträge für EE-Projekte“ Seit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht ist im Bereich der Grundstückssicherung für Erneuerbare-Energien-Projekte umstritten, ob die neuen Regelungen zu den Informationspflichten und zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen,…
29.07.2021

Abschaltzeiten für den Artenschutz als Nebenbestimmungen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Mai dieses Jahres entschieden, dass es sich bei diesen Abschaltzeiten für Fledermäuse um Nebenbestimmungen handelt. Diese können vom Betreiber der Anlage isoliert mit einer Klage angefochten werden
27.07.2021

Neuer Windenergieerlass in Niedersachsen

Niedersachsen hat einen neuen Windenergieerlass. Das Kabinett hat diesen letzte Woche beschlossen. Zentrale Neuerung sind sicherlich die neuen Ausbauziele und Zielvorgaben für die Windenergienutzung in Niedersachsen.
16.07.2021

NRW beschließt 1.000 m-Mindestabstand für Windenergieanlagen

NRW hat einen 1.000 m-Mindestabstand zu Windenergieanlagen beschlossen. Der Landtag hat hierfür konkret die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuch in NRW beschlossen, diese ist seit dem 15.07.2021 in Kraft. Mit dieser Änderung macht das Land NRW von der bundesgesetzlichen Länderöffnungsklausel Gebrauch. Damit müssen in NRW Windenergieanlagen einen 1.000…
27.06.2021

Und wieder die Schriftform – BGH urteilt zu Vollständigkeitsklausel

In den meisten Verträgen findet sich in den Schlussregelungen die sog. Vollständigkeitsklausel. Diese hat typischerweise folgenden Inhalt: „Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.“ Hiermit soll abschließend und unangreifbar festgestellt werden, dass der schriftliche Vertrag alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen vollständig enthält. Vollständigkeitsklauseln sind sowohl in AGB- als auch…
25.06.2021

OVG Koblenz: Keine harte Tabuzone um einen Rotmilanhorst

Rotmilan und Windenergie – diese beiden Begriffe sind in Deutschland kaum mehr voneinander zu trennen. So überrascht es nicht, dass das OVG Koblenz erneut über die Vereinbarkeit beider zu entscheiden hatte. Allgemein bekannt ist die naturschutzfachliche Vermutung, wonach die Windenergienutzung in einem Umkreis von 1.000m bzw. 1.500m um einen besetzten…
25.06.2021

Update: Marktstammdatenregister – Meldefrist für Bestandsanlagen endet am 31.01.2021!

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten kann das Marktstammdatenregister inzwischen auf fast zwei Jahre Betrieb zurückblicken. Über 1,8 Millionen Stromerzeugungseinheiten sind dort aktuell registriert. Doch noch immer fehlen viele Bestandsanlagen. Die Bundesnetzagentur schätzt, dass allein bis zu 300.000 Solaranlagen die Registrierungsfrist verpassen könnten (siehe hier).

Weitere News unter Update: Marktstammdatenregister – Gesetzgeber verlängert Registrierungsfrist für Bestandsanlagen: